Futtermittelzusatzstoffe

Die Verwendung von Zusatzstoffen in der Tierernährung ist in der VO (EG) 1831/2003 rechtlich geregelt.

Unter Zusatzstoffen versteht man Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittel-Ausgangserzeugnisse oder Vormischungen sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, um insbesondere eine oder mehrere folgender Funktionen zu erfüllen:

  • die Beschaffenheit des Futtermittels positiv beeinflussen
  • die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse positiv beeinflussen
  • die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen
  • den Ernährungsbedarf der Tiere decken
  • die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv beeinflussen
  • die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirken auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv beeinflussen 
  • eine kokzidiostatische oder histomonostatische Wirkung haben oder
  • die Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen verringern.

Ein Futtermittelzusatzstoff wird je nach Funktionsweise und Eigenschaften einer oder mehreren der nachstehenden Kategorien zugeordnet:

  1. technologische Zusatzstoffe
  2. sensorische Zusatzstoffe
  3. ernährungsphysiologische Zusatzstoffe
  4. zootechnische Zusatzstoffe
  5. Kokzidiostatika und Histomonostatika

Innerhalb der genannten Kategorien werden Zusatzstoffe einer oder mehreren Funktionsgruppen der in Anhang I der oben ageführten Verordnung (EG) zugeordnet.

Zu beachten ist: 
1.) nur in der EU zugelassene/notifizierte Zusatzstoffe dürfen eingesetzt werden!
2.) Futtermittelunternehmer, die Zusatzstoffe herstellen oder mischen, müssen zugelassen sein!

Genaueres über die gesetzlichen Grundlagen, die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen sowie die Zulassung als Futtermittelunternehmer finden Sie beim Bundesamt für Ernährungssicherheit.

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