Neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln
Diese VO (EG) Nr. 767/2009 ersetzt eine Reihe von Richtlinien aus den 80er und 90er Jahren. Sie gilt ab 1. September 2010 für Nutztierfuttermittel und ab 1. September 2011 für Heimtierfuttermittel.
Unter anderem wird der Artikel 16 der Verordnung (EG) 1831/2003 (Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Vormischungen) geändert.
Das Institut für Futtermittel hat bereits im März im Zuge eines AGES-Gesprächs die neuen Rechtsvorschriften vorgestellt und interessierten Wirtschaftsteilnehmern, Landwirten und anderen Fachleuten die Möglichkeit zu Information und Diskussion geboten. Den Vortrag finden Sie unter unseren Publikationen.
Im Anhang finden Sie die neue Verordnung zum Download:
FAQ Futtermittelkennzeichnung nach VO(EG)767/2009
Spurenelemente in Mischfuttermitteln:
Zusatzstoffe, z.B. Spurenelemente, sind unter der Überschrift „Zusatzstoffe“ nur mit dem zugesetzten Gehalt zu kennzeichnen. Der native und der supplementierte Gehalt zusammen dürfen den Höchstgehalt allerdings nicht überschreiten.
Trägerstoffe in Mischfuttermitteln:
Einzelfuttermittel, die in Vormischungen als Trägerstoffe eingesetzt werden, müssen in Mischfuttermitteln unter der Zusammensetzung nicht mehr berücksichtigt werden.
Angabe von Methionin bei Einsatz von Methionin – Analog (freiwillig):
Unter der Überschrift "Zusatzstoffe":
Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe:
Hydroxy - Analog von Methionin....XX mg/kg
Monomere Säure: ……….%
Gesamtsäure:.…………….%
Unter der Überschrift "Inhaltsstoffe" wird der native Gehalt an Methionin angegeben (nur bei Mischfuttermittel für Schweine und Geflügel verpflichtend), hier findet der Gehalt an Hydroxy - Analog von Methionin keine Berücksichtigung.
Angabe von Methionin bei Einsatz von DL-Methionin:
Wird DL - Methionin supplementiert, so ist unter der Überschrift „Inhaltsstoffe“ der Gesamtgehalt (nativ und zugesetzt) anzuführen. Soll auch der zugesetzte Gehalt angegeben werden, so geschieht dies unter der Überschrift „Zusatzstoffe“, „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ in mg/kg.
Einsatz von Zusatzstoffgruppen in Mischfuttermitteln, die einen gemeinsamen Höchstgehalt haben:
Antioxidantien:
E 320 BHA, E 321 BHT, E 324 Ethoxyquin: ….XX mg/kg
=> Auflistung aller eingesetzten Zusatzstoffe dieser Gruppe mit genauer Bezeichnung u. E-Nr. Die Angabe der Gehalte der gesamten Zusatzstoffgruppe ist ausreichend; die Auflistung der einzelnen Gehalte ist nicht erforderlich.
Kennzeichnung von Vormischungen unter Auslobung von Handelsprodukten:
Acido (Aufzählung der Säuren)……….mg/kg (=Menge des eingesetzten Produktes)
Mischung aus Aromastoffen (CherryMax)………..mg/kg (=Menge aller zugesetzten Aromastoffen)
Angabe von Aromastoffvormischungen worin sich auch Aromastoffe mit Höchstgehalt befinden:
Mischung aus Aromastoffen………XX mg/kg
davon E594, Saccarin……….XX mg/kg
Angabe von Funktionsgruppen:
Die Funktionsgruppen können in Kurzform angegeben werden, z.B. „Vitamine“ anstatt von „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“
Auslobung nativer Gehalte:
ist nur dann erlaubt, wenn auch für den Konsumenten nachvollziehbar
- der Gehalt muss durch „nativ“ od. "natürlich enthalten" gekennzeichnet werden
- die Quelle muss bekannt gegeben werden bzw. durch die Zusammensetzung nachvollziehbar u. ersichtlich sein
z. B. "mit hohem nativen Eisengehalt durch den Zusatz von Leber"
native Gehalte an Zusatzstoffe als Bestanteil eines Zusatzstoffes (Bsp. Carotinoide in Tagetesblütenmehl)
die nativen Gehalte (Carotinoide) sind weder am Zusatzstoff noch im Mischfuttermittel zwingend zu deklarieren. Als zugesetzter Zusatzstoff wird rein das Tagetesblütenmehl betrachtet. Die Höchstgehalte von Carotinoiden im Mischfuttermittel sind dennoch einzuhalten!
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Farbstoffe in Heimtierfuttermittel
Wird ein Zusatzstoff als Konservierungsmittel/ Antioxidationsmittel/ Farbstoff eingesetzt, der unter dieser Funktionsgruppe keinen Höchstgehalt besitzt, so muss der Zusatzstoff in keiner Weise deklariert werden.
Bsp: bei Zusatz von Eisenoxidrot
Stückzahl/Nettomasse
VO 767/2009 sieht auch bei Heimtierfuttermitteln keine Stückzahldeklaration vor, dafür ist die Deklaration der Nettomasse verpflichtend.
Angabe einer kostenfreien Telefonnummer bei Heimtierfuttermitteln oder…?
Bei Heimtierfuttermitteln ist eine kostenfreie Telefonnummer anzugeben oder ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel, damit der Käufer zusätzliche Informationen erhalten kann
=> als geeignet kann neben der Telefonnummer auch eine e-mail Adresse od. ein Link auf Homepage angesehen werden, sofern man dort diese Auskünfte erhält bzw. erfahren kann.
Toleranzen gem. VO 767/2009, Anhang IV
Die Toleranzen so wie sie in der VO erwähnt werden, wurden sofort nach Veröffentlichung neu überarbeitet. Ein Entwurf existiert bereits; die Veröffentlichung soll im Herbst vorgenommen werden.
Gemeinschaftskatalog gem. VO 767/2009, Art. 24
Ein Entwurf des Gemeinschaftskatalogs für Einzelfuttermittel wurde bereits ausgearbeitet, die Veröffentlichung soll im Winter vorgenommen werden. Einzelfuttermittel, die im Katalog genannt sind, müssen dann auch nach dessen Anforderungen gekennzeichnet werden.
Sie haben weitere Fragen? - Wir helfen Ihnen diese zu beantworten. Gegen Verrechnung des Arbeitsaufwandes übernehmen wir gerne für Sie die rechtliche Überprüfung Ihrer Etiketten. Wenden Sie sich dazu an das Institut für Futtermittel unter: futtermittel@ages.at
Ulla Reichhart
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: k.A.
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