ERSTELLT: 11.01.2012

Kein Antibiotikaeinsatz in Futtermitteln in Österreich

Der Einsatz von Antibiotika als Futtermittelzusatzstoff ist in der EU und somit auch in Österreich seit 1.1.2006 verboten. Gesetzliche Grundlage dieses Verbotes ist Paragraph 11 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 für Futtermittelzusatzstoffe, worin die letzten vier Futtermittelantibiotika (Flavophospho-lipol, Avilamycin, Monensin-Natrium und Salinomycin) nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Der prophylaktische Einsatz von Futtermittelantibiotika als Leistungsförderung wurde damit verboten. Bestimmte Kokzidiostatika dürfen hingegen als Futtermittelzusatzstoff für bestimmte Tierarten (Geflügel und Kaninchen) weiterhin gegen die Kokzidiose (eine Darmerkrankung, die durch Kokzidien - im Darm parasitär lebende Einzeller - verursacht wird. Das klinische Erscheinungsbild der Kokzidiose zeigt sich in Form eines dramatischen und blutigen Durchfalls mit meist tödlichem Ausgang) eingesetzt werden. Diese Substanzen werden aber weder in der Humanmedizin noch in der Veterinärmedizin als Therapeutikum verwendet. Der therapeutische Einsatz von Antibiotika ist in Österreich nur über eine explizite Verschreibung durch einen den Bestand betreuenden Tierarzt zulässig.

Die Überwachung von Rückständen von Antibiotika und anderen Arzneimittel in Futtermitteln ist im mehrjährigen integrierten risikobasierten Futtermittel-Kontrollplan berücksichtigt. Die Futtermittel-kontrolle in gewerblichen Betrieben und im Handel (Inverkehrbringung) erfolgt durch die Futtermittelkontrolle des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES), in der Nutztierernährung in landwirtschaftlichen Betrieben durch die Kontrollorgane des zuständigen Landeshauptmannes.

Nachweisbar mit dem angewandten Analyseverfahren sind antibiotisch wirksame Substanzen bzw. Substanzgruppen wie Tetracycline, Makrolide, beta-Lactame, Polyetherantibiotka, Aminoglycoside, Sulfonamide, Nalidixinsäure und Oxolinsäure. Im Zuge des Analyseverfahrens werden auch antibiotisch wirksame Kokzidiostatika sowie deren Verschleppungen in Futtermitteln geprüft.

ZEITRAUM
2002-2011

Anzahl auf Arzneimittel- und Hormonrückstände  untersuchter Proben

Beanstandungen

2002

1.091

19

2003

1.224

44

2004

1.163

6

2005

1.107

4

2006

1.091

1

2007

839

1

2008

1.129

2

2009

1.053

2

2010

737

2

2011

315

*)

 *) Die Zahlen für 2011 sind vorläufig und noch nicht vollständig ausgewertet (Stand 11.01.2012)

Durch den risikobasierten Kontrollplan wird in der österreichischen Futtermittelkontrolle die Anzahl der Untersuchungen risikobasiert, d.h. beruhend auf den Ergebnissen des Vorjahres sowie anderer verfügbarer relevanter Datenlagen, jährlich angepasst. In den letzten fünf Jahren ist durch das Antibiotikaverbot die Anzahl der Beanstandungen von Arzneimittel- und Hormonrückständen inkl. Kokzidiostatika in Futtermitteln stark zurückgegangen.

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