Unerwünschte Stoffe

stellen eine sehr heterogene Gruppe an Analyten dar. Dazu gehören:
Schwermetalle, Gossypol, Mutterkorn, Nitrit, Theobromin, diverse Unkrautsamen, Mykotoxine, flüchtige Senföle, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Blausäure, Vinylthiooxazolidon, Dioxin und dioxinähnliche PCBs.

Die in Futtermitteln zulässigen Höchstgehalte sind EU-weit in der RL 2002/32/EG (konsolidierte Fassung) geregelt. Für zugelassene Kokzidiostatika wurden nun auch Höchstwerte bestimmt (RL 8/2009/EG) sollte es zu einer technisch unvermeidbaren Verschleppung von Kozidiostatika oder Kokzidiostatika hältigen Futtermittel kommen. Mit Ausnahme der Kokzidiostatika besteht im Fall einer Grenzwertüberschreitung Verdünnungsverbot. Die Festlegung der Grenzwerte erfolgt auf Empfehlung der EFSA, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Contam-Panel, durch die Europäische Kommission.

Aufgrund der Bedeutung der unerwünschten Stoffe für die Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit wurden gemäß Artikel 32 der VO (EG) 882/2004 mehrere „Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien“ (CRL) eingerichtet. Auf nationaler Ebene entsprechen diesen „Nationale Referenzlaboratorien“ (NRL). Eine der Hauptaufgaben der CRLs ist die Weiterentwicklung der Analysentechnik sowie die entsprechende Information der NRLs. Mit Ausnahme des NRL für Dioxine, das im Umweltbundesamt beheimatet ist, gehören alle anderen NRLs der AGES an.

Links zu den Gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien (CRL) für:

Hier finden Sie nähere Informationen zur in der AGES durchgeführten Analytik unerwünschter Stoffe:

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