Probenahme und Analyse
Hinsichtlich der Auswahl der anzuwendenden Untersuchungsmethoden gilt die im Artikel 11 der VO (EG) 882/2004 festgelegte Methodenkaskade gemäß der Verfahren anzuwenden sind die
- einschlägigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften¹ genügen oder-
- falls keine derartigen Vorschriften bestehen, international anerkannten Protokollen insbesondere denen des CEN² oder einzelstaatlichen Regelungen (ÖNORM) oder-
- falls keine derartigen Protokolle/Regelungen bestehen anderen, für den Zweck geeigneten oder gemäß wissenschaftlichen Protokollen entwickelten Verfahren.
Ist keiner dieser Punkte anwendbar, so kann die Validierung der Analyseverfahren auch in einem einzelnen Labor nach einem international anerkannten Protokoll erfolgen.
Zu ¹) Die Vielzahl der bestehenden, derzeit gültigen und bereits mehrmals geänderten Richtlinien wurden in den letzten Jahren technisch überarbeitet und nach heutigem Stand der Technik veraltete Verfahren gestrichen. Zu einer einzigen Verordnung zusammengefasst (VO(EG) Nr. 152/2009), wurden sie bereits am 27.Januar 2009 veröffentlicht; diese tritt ab August 2009 in Kraft. Die Verordnung enthält Angaben zur Probenahme, der Probenvorbereitung, Grundsätzliches zur Anwendung der Verfahren, der Interpretation der Ergebnisse sowie die einzelnen Analyseverfahren selbst.
Diese beschränken sich auf Inhaltsstoffe, Aminosäuren, Spurenelemente und Vitamine, Energieberechnung (Geflügel), Mikroskopie (tierische Bestandteile), zugelassene und einzelne, nicht länger zugelassene Kokzidiostatika und chemische Leistungsförderer sowie Kriterien zur Bestimmung von Dioxinen.
Zu ²) Der Europäische Normenausschuss (CEN) wurde von der Europäischen Kommission (EC) in mehreren Mandaten beauftragt, futtermittelrelvante Analysenmethoden zu standardisieren. Diese Normungsarbeit erfolgt im Rahmen des technischen Komitees CEN TC 327„Animal Feedingstuffs – Methods of Sampling and Analysis“ das auch eng mit mit CEN TC 275„ Food Analysis – Horizontal Methods“ zusammenarbeitet.
Der Schwerpunkt der Normungstätigkeit liegt bei der Bestimmung organischer Kontaminanten (Mycotoxine, PCBs, Pflanzenschutzmittelrückstände etc.), Schwermetalle (Quecksilber, Arsen, Chrom etc.) Zusatzstoffe und Arzneimittel (Entwicklung von Multimethoden zur Identifizierung und Bestimmung zugelassener und verbotener Substanzen, Bestimmung von Probiotika und Enzymen, organischen Säuren etc.) aber auch bei Methoden zur Bestimmung der Zusammensetzung von Futtermitteln (Zucker, Strukturkohlenhydrate, Nahinfrarotspektroskopie etc.)
Karl Wagner
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