Gemäß EG-Verordnung 889/2008 Artikel 55???? ist der Datenbankbetreiber berechtigt, eine Gebührenordnung zur Einhebung von Eintragungsgebühren für Biosaatgut zu erlassen.

 

Gebührenordnung Biosaatgutdatenbank gemäß EG-Verordnung 889/2008 i.d.g.F.

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