AGES-externe Untersuchungsstellen von Bienenprodukten

Untersuchungsanstalten der Länder

Gemäß § 73 LMSVG autorisierte Gutachter

In jedem Fall empfiehlt es sich, vor einer Auftragsvergabe die Fragestellung bzw. gewünschte Untersuchung mit der Untersuchungsanstalt bzw. dem Gutachter hinsichtlich Machbarkeit abzuklären.

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