MELISSA - Unabhängigkeit der Wissenschaft und Forschung
Die Forschungsaktivitäten der AGES dienen der Erhaltung und Erweiterung der Kompetenzen, die notwendig sind, um die vom Gesetzgeber und Eigentümer übertragenen behördlichen und amtlichen Aufgaben sowie Beratungstätigkeiten gegenüber den zuständigen Ministerien und Informationstätigkeiten gegenüber der Bevölkerung zu erfüllen, als auch sonstige im öffentlichen Interesse gelegene Tätigkeiten durchzuführen. Die AGES beteiligt sich an nationalen und internationalen und nationalen Ausschreibungen im Rahmen der relevanten, strategischen und unmittelbaren Forschungsthemen. Insbesondere erfolgen Beteiligungen an internationalen Ausschreibungen und Projekten der Europäischen Kommission (Forschungsrahmenprogramme), der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit, der EFSA und der FAO.
Grundlage und gesetzlicher Auftrag für unser Handeln im Bereich der Wissenschaft und Forschung ergeben sich aus § 8 (3) Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG).
Zur Erarbeitung und Implementierung, Koordination und Unterstützung von fachübergreifenden Innovationen und Institutionen-übergreifenden Kooperationen, Vorhaben und Projekten wurde der Fachbereich Wissenstransfer & Angewandte Forschung in der neuen Unternehmensstrategie der AGES eingerichtet. Der Fachbereich unterstützt die AGES – Geschäftsfelder bei der Umsetzung von Forschungsaufträgen und fördert den Wissenstransfer unserer ExpertInnen national wie international. Derzeit arbeiten wir in der AGES an mehr als 40 Forschungsprojekten.
Unabhängigkeit, Kompetenz und Transparenz am Beispiel Forschungsprojekt MELISSA
Die Finanzierung des Gesamtprojekts erfolgte gemäß der Präambel des Forschungsförderungsvertrages durch eine Bund-Bundesländer-Forschungskooperation (BBK), einer Finanzierungsplattform für gemeinsame Forschungsprojekte mit Bundesländern, dem Lebensministerium (BMLFUW), einer Eigenleistung der AGES und des Beitrages eines Unternehmenskonsortiums.
- Projekttitel: "MELISSA - Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln"
- Projektleiter: Leopold Girsch, Geschäftsfeldleiter Ernährungssicherung (AGES)
- Projektauftraggeber & Finanzierungsbeteiligung (siehe Präsentation Abschlussgespräch)
- Laufzeit: 1.3.2009 – 31.1.2012
- Endbericht: www.dafne.at / Projektnr.: 100472
Der nun vorliegende Endbericht zum Bienenforschungsprojekt MELISSA 2009 - 2012 wurde am 16.03.2012 in einem Projektabschlussgespräch den Projektpartnern (BMLFUW, Bundesländer, Landwirtschaftskammer, Imker und Wirtschaftsbeteiligte) präsentiert. Im Anschluss daran fand ein Hintergrundgespräch für die VertreterInnen der nationalen Medien statt. Die Wissenschaftlichen Daten von MELISSA stehen nunmehr neben den Projektbeteiligten auch allen anderen Forschungsstellen zur Verfügung. Die Ergebnisse der AGES werden durch Forschungsarbeiten Dritter bestätigt und stehen nicht im Widerspruch zu anderen wissenschaftlichen Publikationen. Durch die fächerübergreifende Struktur der AGES konnten jedoch über vorhandene wissenschaftliche Publikationen hinaus neue Erkenntnisse zur Anwendung und Ausbringung von insektizidgebeiztem Saatgut gewonnen werden.
Insgesamt gelang mit MELISSA eine umfassende Betrachtung der Bienengesundheit in Österreich. Die Untersuchungen erstreckten sich nicht nur auf Rückstände von insektiziden Beizmitteln und andere Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Schadensfall, sondern auch auf zahlreiche Krankheitserreger und Parasiten. Details entnehmen Sie bitte dem Topthema Bienengesundheit auf der Internetseite der AGES.
Rechte und Pflichten in Forschungsförderungvertrag geregelt
Zur Frage der Unabhängigkeit der Forschung gehört immer auch die Frage der Finanzierung der Forschungsarbeiten. Oberstes Gebot für die AGES und die ExpertInnen sind die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und die Verpflichtung zu den AGES-Werten: Kompetenz, Objektivität und damit Integrität, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz sowie Verantwortung gegenüber Mensch und Gesellschaft, Tier und den Umwelten.
Die wissenschaftliche Unabhängigkeit wird v.a. durch die vollständige Transparenz und der laufenden Berichterstattung zum Forschungsprojekt insbesondere der Untersuchungsergebnisse und der Verantwortung gegenüber einer Bund-Bundesländer-Forschungskooperation (BBK) und damit der überwiegenden Finanzierung aus Mitteln des Lebensministeriums (BMLFUW), einer Eigenleistung der AGES (Basisfinanzierung siehe Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz GESG §12) und Mitteln der Bundesländer sowie ergänzend eines Beitrages eines Unternehmenskonsortiums gewahrt.
Es wurde ebenfalls durch Transparenz und vertragliche Festlegung und Verpflichtung des Unternehmenskonsortiums sichergestellt, dass die Objektivität der wissenschaftlichen Arbeit und damit das Vertrauen in die Arbeiten der AGES gewährleistet ist. Die ergänzende Finanzierung im Ausmaß von ca. 16,5 % des Gesamtprojektvolumens von MELISSA durch ein Unternehmenskonsortium wurde auszugsweise durch nachfolgende Festlegungen bestimmt:
- Die AGES verpflichtete sich darin gegenüber den finanzierenden Unternehmen, die im Rahmen des Projektes erstellten Leistungen (Zwischenberichte und den Abschlussbericht) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese dürfen von den finanzierenden Unternehmen unter Hinweis auf die Forschungstätigkeit der AGES und das Urheberrecht der öffentlichen Hand verwertet und veröffentlicht werden.
- Die AGES hat im Rahmen projektbegleitender Gespräche und der Veröffentlichung des Endberichtes Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Projektes mit den finanzierenden Unternehmen erörtert.
- Die finanzierenden Unternehmen verpflichten sich in sämtlichen Kopien und Folgeprodukten der Ergebnisse auf das Urheberrecht der öffentlichen Hand und die Forschungstätigkeit der AGES hinzuweisen.
- Es ist im Vertrag ausschließlich zwar die Beteiligung an projektbegleitenden Gesprächen und die Verfügbarkeit von Daten gegeben, keineswegs jedoch das Recht auf Daten bzw. die Einflussmöglichkeit auf das Design etc. der Projektinhalte. Es können Anmerkungen gemacht werden, es besteht aber keinerlei Recht bis hin zu einem Veto im Inhalt durch die Wirtschaftsbeteiligten (Unternehmenskonsortium).
Anzumerken ist ferner, dass in den projektbegleitenden Gesprächen die Imkerverbände (jeweils mit vier Funktionsträgern im Zusammenhang mit der Beteiligung von Imkern durch entsprechende Leistungen im Projekt), wie auch zwei Vertreter der Landwirtschaftskammern (Leistungen v. a. in der Unterstützung der Landwirte, der Kommunikation in der Umsetzung der Rechtsnormen), teilnehmen. Festzuhalten ist, dass die am Projekt beteiligten Imker für ihre umfangreichen Leistungen einen Kostenersatz erhalten. Erst durch die private Beteiligung wurde ein Kostenersatz für Imker, deren Arbeit (Proben im Verdachtsfall von Bienenschäden, etc.) Vorraussetzung für den Projekterfolg war, für alle drei Jahre möglich.
AGES
Adresse: 1220 Wien, Spargelfeldstraße 191
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit