AKTUALISIERT: 01.10.2010

Tularämie (Hasenpest)

Francisella tularensis – Kultur / Elektronenmikropskopische Aufnahme / Chronische Tularämie-Feldhase

Erreger, Verbreitung

Im äußersten Nordosten Österreichs besteht ein aktiver Tularämie-Naturherd, der mit den Endemiegebieten in der Slowakei und Tschechien entlang den Flüssen March und Thaya zusammenhängt. Sporadische Tularämiefälle sind auch in anderen Gebieten Österreichs möglich. So existiert im südlichen Burgenland und der angrenzenden Steiermark ein weiteres Endemiegebiet, in dem die Tularämie mehrmals bei Feldhasen nachgewiesen wurde. Tularämiefälle bei Feldhasen und Menschen wurden vereinzelt auch in Oberösterreich festgestellt.

Wirtstiere, Gefährdung für den Menschen


Als Reservoirtiere der Tularämie gelten Hasenartige und Nagetiere (Lagomorpha und Rodentia), aber auch Ektoparasiten, vor allem Zecken, spielen als Vektoren eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung des Naturherdes. Francisella tularensis subspecies holarctica, die in Europa, Nordamerika und Japan vorkommt sowie Subspecies mediaasiatica, die in Zentralasien vorkommt, verursachen beim Menschen meist weniger schwere, lokalisierte Erkrankungen, während bei einer Infektion durch die vorwiegend in Nordamerika vorkommende hochvirulente Subspecies tularensis auch lebensbedrohende, generalisierte Krankheitsformen möglich sind. In Österreich wurde die Subspecies tularensis bei Menschen, Feldhasen und Nagetieren bisher noch nicht nachgewiesen.

Übertragung

Das Krankheitsbild ist je nach Übertragungsweg und Eintrittsort des Erregers sehr vielfältig. Die häufige kutano- und die seltenere okuloglanduläre Form entstehen durch Kontakt- und Schmierinfektion oder Spritzer erregerhaltiger Flüssigkeiten vor allem beim Zerlegen von Feldhasen, die kutanoglanduläre Form auch durch Zeckenbisse oder Insektenstiche.
Die thorakale oder oralglanduläre Form entwickelt sich nach aerogener Staub- oder Tröpfcheninfektion beim Abhäuten oder Zerlegen von infizierten Feldhasen und bei Arbeiten mit landwirtschaftlichen Produkten wie Heu, Stroh, Getreide oder Zuckerrüben, wenn diese mit Exkreten oder Kadavern von Mäusen kontaminiert sind.
Abdominale oder oralglanduläre Formen treten nach oraler Infektion durch kontaminierte Lebensmittel oder erregerhältiges Wasser auf.
Während bei einer Infektion durch Feldhasen meist die ulceroglanduläre oder glanduläre Form mit Entzündung der Lymphknoten an den oberen Extremitäten beobachtet wird, liegt die Eintrittsstelle der Erreger bei einer Übertragung durch Arthropoden eher im Bereich der unteren Extremitäten.

Symptome

Erkrankte Feldhasen können ungewöhnliche Bewegungen ausführen und fehlendes Fluchtverhalten zeigen.

Bekämpfung

Verendete und kranke, getötete Feldhasen sowie erlegte Feldhasen mit krankhaften Veränderungen an den inneren Organen dürfen auf keinen Fall weggeworfen oder vergraben werden, sondern sollten zur Untersuchung an das IVET in Mödling eingeschickt oder seuchensicher entsorgt werden.
Da Feldhasen mit chronischer Nierentularämie die Francisellen über lange Zeit mit dem Harn ausscheiden, sollten Jäger in den Endemiegebieten verstärkt darauf achten, kranke Tiere mit ungewöhnlichem Verhalten zu töten, um eine weitere Erregerverbreitung zu verhindern.
Kranke, getötete oder verendete Feldhasen dürfen nicht abgehäutet werden, sondern sollten nur mit Handschuhen berührt und sofort sicher verpackt werden, um eine Infektion von Menschen durch Einatmen von erregerhältigem Staub oder Berührung von Fell, Blut oder Exkreten zu verhindern.

Gesetzliche Bestimmungen


Epidemiegesetz 1950 i.d.g.F.

ACHTUNG: Hier finden Sie ausgewählte Rechtstexte aus dem Bereich der Europäischen Union und der österreichischen Rechtssprechung (Gesetze, Verordnungen sowie Kundmachungen).

Den kompletten aktuellen österreichischen Rechtsbestand bzw. den Rechtsbestand der Europäischen Union können Sie unter den folgenden Links abrufen:

Die AGES übernimmt keine Haftung für die Aktualität der Gesetzes-Links, sie sind ein Service für unsere Kunden und dienen lediglich als Informationsimpuls - den aktuellen Gesetzestext (konsolidierte Fassung) entnehmen Sie bitte den oben genannten Datenbanken (EUR-LEX und RIS).


Nachweisverfahren


1) Erregeranzüchtung
2) PCR

Untersuchungslabor

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen, Mödling 

Hauptansprechpartner/Bakteriologie: Dr. Erwin Hofer  (Tel.Nr.: 0043(0)50555-38210, E-mail: erwin.hofer@ages.at)

Molekularbiologische Analysen: Dr. Sandra Revilla-Fernández - (Tel. 0043(0)50555/38230, E-mail: sandra.revilla-fernandez@ages.at)

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden LINKS:

http://www.antibiotikamonitor.at/12_02/12_02_05.htm

Veterinärmedizin Mödling

Institut: Veterinärmedizin Mödling
Ort: 2340, Robert Koch Gasse 17
Dienstort: Moedling

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