Tuberkulose

Darmlymphknoten Rotwild - Lungentuberkulose Rind - Mycobacterium caprae Kultur Rotfuchs

Erreger, Verbreitung

Die Tuberkulose wird von Bakterien der Gattung Mycobacterium verursacht. Die eigentlichen Tuberkulose-Erreger werden aufgrund ihrer engen Verwandschaft zum sogenannten Mycobacterium tuberculosis-Komplex zusammengefasst.
Zu diesem Komplex gehören folgende Spezies:

  • M. tuberculosis
  • M. bovis
  • M. caprae
  • M. africanum
  • M. microti
  • M. pinnipedii
  • M. canettii
  • M.mungi
  • Dassie bacillus
  • Oryx bacillus

M. tuberculosis, der Erreger der Tuberkulose des Menschen und M. bovis, der Erreger der Rindertuberkulose, sind weltweit verbreitet. In Österreich und anderen zentraleuropäischen Ländern ist M. caprae der hauptsächliche Erreger der Rindertuberkulose.

Wirtstiere, Gefährdung für den Menschen

Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die zwischen Mensch und Tier wechselseitig übertragbar ist und daher zu den sogenannten Zoonosen gerechnet wird. M. bovis ist aufgrund staatlicher Bekämpfungsverfahren in den meisten europäischen Ländern unter Kontrolle. In Ländern, wo die Erkrankung bei Rindern weit verbreitet ist, besteht eine ernste Gefahr für Menschen. In Zentraleuropa sind Infektionen beim Menschen durch M. bovis oder M. caprae eher selten. Sie können aber ähnlich schwer verlaufen wie die Infektion mit M. tuberculosis. M. bovis und M. caprae spielen als Erreger der Tuberkulose bei verschiedenen Haustieren sowie bei Zoo- und Wildtieren eine Rolle. Wildtiere wie Rothirsche, Wildschweine oder Dachse können ein ständiges Reservoir für M. bovis und M. caprae bilden. Vor kurzem wurde M. caprae in Österreich erstmals auch bei einem Reh und einem Rotfuchs isoliert.

Weitere Informationen
zu Tuberkulose finden Sie unter folgendem LINK (Schwerpunkt Ernährungssicherheit) 

Übertragung

Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder durch Aufnahme von kontaminierten Lebensmitteln. Auch Rückübertragungen vom Mensch auf das Tier kommen vor.
M. tuberculosis ist auch für Tiere pathogen, Infektionen landwirtschaftlicher Nutztiere durch diesen Erreger sind jedoch selten.


Symptome

Die chronische Lungentuberkulose äußert sich bei Rindern vorwiegend in fortschreitendem Husten und sich langsam verschlechterndem Allgemeinzustand. Erkrankungsprozesse können aber auch in anderen Organen auftreten.


Bedeutung


Mycobacterium tuberculosis hat auch heute noch große Bedeutung als Erreger der Tuberkulose des Menschen. Weltweit sterben jedes Jahr ca. 2 Millionen Menschen an Tuberkulose.
 

Bekämpfung

Die Bekämpfung konzentriert sich auf die Erkennung infizierter Tiere bei der Untersuchung geschlachteter Tiere sowie bei Sektionen verendeter Tiere. Österreich ist von der EU anerkannt als frei von Rindertuberkulose. Naturherde bei Wildtieren sind zu beachten, da Erregerreservoire z.B. bei Rothirschen oder Wildschweinen zu einem Wiederauftreten der Tuberkulose bei Haustieren führen können.

Weiterführende Literatur zur Tuberkuloseerkrankung bei Rothirschen, Rindern und Menschen


Gesetzliche Bestimmungen

Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates, i.d.g.F.

Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen, i.d.g.F.

BMGFJ: Tierseuchenüberwachung und -bekämpfung

ACHTUNG: Hier finden Sie ausgewählte Rechtstexte aus dem Bereich der Europäischen Union und der österreichischen Rechtssprechung (Gesetze, Verordnungen sowie Kundmachungen).

Den kompletten aktuellen österreichischen Rechtsbestand bzw. den Rechtsbestand der Europäischen Union können Sie unter den folgenden Links abrufen:

Die AGES übernimmt keine Haftung für die Aktualität der Gesetzes-Links, sie sind ein Service für unsere Kunden und dienen lediglich als Informationsimpuls - den aktuellen Gesetzestext (konsolidierte Fassung) entnehmen Sie bitte den oben genannten Datenbanken (EUR-LEX und RIS).

 
Nachweisverfahren

  1. pathologisch-anatomische Untersuchung
  2. Lichtmikroskopie (pathologisch-histologische Untersuchung, bakteriologische Spezialfärbung)
  3. Anzüchtung  
  4. molekularbiologische Untersuchungen
  5. Tests zum Nachweis zellvermittelter Immunität

Untersuchungslabor

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen, Mödling (Nationales Referenzlabor)

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Robert Koch-Gasse 17
A-2340 Mödling

Nachweisverfahren 1-5 

Dr. Erwin Hofer  Tel.Nr.: 0043(0)50555-38210, E-mail: erwin.hofer@ages.at

Dr. Sandra Revilla-Fernández  Tel.Nr.: 0043(0)50555-38320, E-mail: sandra.revilla-fernandez@ages.at

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen, Innsbruck

AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchung Innsbruck
Technikerstrasse 70, A-6020 Innsbruck

Nachweisverfahren 1-2, 5 

Dr. Walter Glawischnig  Tel.Nr.: 0043(0)50555-71340, walter.glawischnig@ages.at

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen, Linz

AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Linz
Kudlichstraße 27
4021 Linz

Nachweisverfahren 1-2 

Dr. Gerald Krassnig  Tel.Nr.: 0043(0)50555-45240, gerald.krassnig@ages.at

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen, Graz - Nachweisverfahren 1-2 

Dr. Hubert Weinberger Tel.Nr.: +43(0)316/271278 DW 517, hubert.weinberger@ages.at

Veterinaermedizin Moedling

Institut: Veterinaermedizin Moedling
Ort: 2340, Robert Koch Gasse 17
Dienstort: Moedling

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