Gemäß Vorschriften des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) gilt ein Land dann als tollwutfrei, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- anzeigepflicht
- effektives Überwachungs- und Bekämpfungssystem
- regulatorische Maßnahmen über Vorbeugung, Kontrolle bis hin zur Verhinderung der Einschleppung im Rahmen der Einfuhr lebender Tiere werden angewendet
- keine einheimischen Tollwutfälle bei Mensch und Tier innerhalb der letzten 2 Jahre (ausgenommen davon sind Infektionen mit dem European Bat Lyssavirus 1 oder 2 - Fledermaustollwut)
- keine importierten Tollwutfälle außerhalb einer Quarantänestation bei Karnivoren innerhalb der letzten 6 Monate
Um dieses Ziel erreichen zu können bzw. um diesen Status aufrecht zu erhalten, wurden neben der Diagnostik umfangreiche Bekämpfungs- und Überwachungsprogramme implementiert. Nachstehend sollen diese kurz vorgestellt werden.
Diagnostik:
Die Diagnostik der Tollwut in Österreich basiert auf den im OIE-Manual beschriebenen, anerkannten Methoden. Als wichtigste Überwachungsmethode gilt nach wie vor die direkte Immunfluoreszenz (DIF) am Hirnabklatschpräparat (Abb.1).
Haus-, Heim- und Wildtiere, die nachweislich Personen verletzt (gebissen) haben, werden zudem mittels Virusisolierung in der Zellkultur untersucht.
Für die Bestätigung oder Entkräftung zweifelhafter und positiver Befunde, sowie für die humanen Fälle im Rahmen der intra vitam Diagnostik stehen neben den letztgenannten Methoden auch molekularbiologische (PCR) und immunhistochemische Nachweisverfahren (Abb. 2) zur Verfügung.

- Abb. 1. Apfelgrün leuchtende Negri-Körperchen im Gehirn eines tollwütigen Fuchses, Mikrophoto, DIF

- Abb. 2. Immunhistochemischer Nachweis von Tollwut im Gehirn eines Fuchses, Mikrophoto, ABC Technik
Ein weiteres diagnostisches Standbein stellt die Antikörpertiterbestimmung (Impftiterkontrolle mittels FAVNT) bei Heimtieren und Menschen dar.
Bekämpfung und Überwachung:
Seit 1991 werden österreichweit regelmäßig Schutzimpfungen für Füchse in freier Wildbahn durchgeführt. Dazu werden tetrazyklin-markierte Impfköder (Abb. 3) in -je nach aktueller Seuchenlage- vordefinierten Impfgebieten ausgelegt, zumeist mittels Flugzeug. Die Köder werden anschließend von den Füchsen aufgenommen. Aufnahme und Impferfolg werden bei erlegten Füchsen mittels fluoreszenzmikroskopischen Nachweises von Tetrazyklin im Knochen sowie mittels Serologie (Antikörpernachweis mittels ELISA) im Blut überprüft.

- Abb. 2. Impfköder
Österreich hat sich zwar mit 28. September 2008 als frei von Tollwut erklärt, aufgrund von Tollwutfällen in Slowenien und Italien wird aber weiterhin ein Impfgürtel im Süden Österreichs (südliche Gebiete im Burgenland, in der Steiermark und in Kärnten) aufrechterhalten und zweimal jährlich beimpft. Ende 2009 erfolgte sogar eine Notfallsauslage von Tollwutködern im südlichen Teil Osttirols.
Die beschriebenen Maßnahmen bedingen natürlich einen hohen finanziellen Aufwand, welcher sich in der Kofinanzierung der Untersuchungen/Impfungen sowie in Förderungen der Jägerschaft niederschlägt.
Die Impfprogramme und die günstige Seuchenlage in den Ländern Tschechische Republik, Slowakische Republik und Ungarn erlaubten im Herbst 2009 allerdings eine Aufhebung der Impfgebiete in Niederösterreich und im nördlichen Burgenland. Aufgrund der insgesamt günstigen Seuchensituation (seit 2007 keine Tollwutfälle in Österreich) konnte die Zahl der für eine sichere Überwachung notwendigen Tollwut-Einsendungen ab 2010 sogar deutlich* reduziert werden (Abb. 4).
Weittere Informationen zu Tollwut finden sie in der Homepage des BMG: Tollwut
Die Tollwutfreiheit in Österreich konnte nur durch die intensive Zusammenarbeit zwischen Bundesministerium für Gesundheit, der AGES, den Landes- und Bezirksverwaltungsbehörden sowie der Jägerschaft erreicht werden. Gemeinsames Ziel ist, diesen Status im Sinne der Volksgesundheit aufrechtzuerhalten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um erneute Fälle von Tollwut zu verhindern.
Veterinärmedizin Mödling
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