ERSTELLT: 26.07.2010

Reisen mit Haustieren - Informationen zur Tollwuttiterbestimmung bei Haustieren


Wenn Hunde und Katzen auf Reisen gehen, benötigen sie einen gültigen internationalen Impfpass (= EU-Heimtierausweis).

Dieser beinhaltet Informationen über den Namen und die Adresse des Besitzers, die Beschreibung des Tieres (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Haarkleid), Nummer des Mikrochips oder die am Tier gut leserliche Tätowiernummer (gilt noch bis Juli 2011) sowie die Impfung gegen Tollwut, die nach Vorschrift des (Ein)Reiselandes durchgeführt sein muss.
Informationen über die erforderlichen Unterlagen (EU-Heimtierpass) sowie die besonderen Einreisebestimmungen der Reiseländer finden Sie bei der Tierärztekammer  und im Bundesministerium für Gesundheit (Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr und Wiedereinfuhr von Haustieren aus Drittstaaten).

Zum Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpfschutzes ist eine Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters erforderlich. Dieser muß größer 0,5 IE sein. Nähere Informationen zur Tollwuttiterbestimmung entnehmen Sie bitte dem folgenden LINK. Achtung! Es bestehen je Reiseziel unterschiedliche Fristen, wann die Titerbestimmung durchgeführt werden muss.

Wer ohne Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben reist, muss mit Problemen an der Grenze, im Inland oder bei der Wiedereinreise nach Österreich rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis zur Quarantäne des Tieres reichen und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sind.

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