Paratuberkulose

Bild 1: Hirnwindungartige Fältelungen der Darmschleimhaut bei einem klinisch an Paratuberkulose erkranktem Rind; Bild 2: Klinisch an Paratuberkulose erkranktes Rind

 

Erreger:

Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis (MAP) 

Empfängliche Tiere:

Wiederkäuer (Rind, Schaf, Ziege, Wildwiederkäuer, Wiederkäuer in Zoos), es kann nicht ausgeschlossen werden, dass MAP im ursächlichen Zusammenhang mit Morbus Crohn, einer entzündlichen Darmerkrankung des Menschen, steht.

Ansteckung

Am empfänglichsten sind Jungtiere, Ansteckung oft direkt nach der Geburt über erregerhältigen Kot, kotverschmutzte Milch und Zitzen, Kolostrum;

Symptome

Erste Symptome treten meist 2 Jahre nach erfolgter Infektion auf:

  • unstillbarer, therapieresistenter Durchfall
  • schaumiger Kot mit Gasblasen
  • Kehlgangsödem
  • chronische, hochgradige Abmagerung bei erhaltener Fresslust

Wirtschaftliche Probleme für den Landwirt entstehen auch durch Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsprobleme, höhere Anfälligkeit für Euterentzündungen und vermindertes Schlachtgewicht.

Paratuberkulose-Verordnung

Am 3.4.2006 ist in Österreich die Paratuberkulose Verordnung in Kraft getreten. Diese besagt, dass Tiere, die klinische Anzeichen einer Paratuberkulose-Infektion zeigen, der Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich anzuzeigen sind. Die Bezirksverwaltungsbehörde wird dann eine entsprechende Laboruntersuchung von Blut und Kot einleiten. Wenn bei einem Tier im Rahmen der Schlachttieruntersuchung deutliche Abmagerung festgestellt wird, ist eine bakteriologische Fleischuntersuchung vorzunehmen, zusätzlich sind Leber- und Darmlymphknoten sowie Darmteile einer Untersuchung auf das Vorhandensein von MAP zu unterziehen. Wird der klinische Verdacht durch die Laboruntersuchung bestätigt, muss das Tier tierschutzgerecht getötet werden. Wenn die Paratuberkulose im Rahmen der Fleischuntersuchung festgestellt wird, ist das Fleisch des betroffenen Tieres für untauglich zu erklären. Das österreichische Referenzlabor für Paratuberkulose ist das Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Linz.
Untersuchungen: Am Institut in Linz wurden im Rahmen des Überwachungsprogramms Proben von folgenden Tieren untersucht: Rinder, Schafe, Ziegen, Hirsche

StF: BGBl. II Nr. 48/2006: Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über ein Überwachungsprogramm zur Bekämpfung der klinischen Paratuberkulose bei Wiederkäuern (Paratuberkulose – Verordnung)

ACHTUNG: Hier finden Sie ausgewählte Rechtstexte aus dem Bereich der österreichischen Rechtssprechung (Gesetze, Verordnungen sowie Kundmachungen).

Den kompletten aktuellen österreichischen Rechtsbestand  können Sie unter den folgenden Links abrufen:

Die AGES übernimmt keine Haftung für die Aktualität der Gesetzes-Links, sie sind ein Service für unsere Kunden und dienen lediglich als Informationsimpuls - den aktuellen Gesetzestext (konsolidierte Fassung) entnehmen Sie bitte der oben genannten Datenbank.

Weitere Informationen über Paratuberkulose

Untersuchungslabor

Kontaktadresse:

AGES - Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Linz Nationales Referenzlabor
Kudlichstraße 27
4021 Linz 

Kontakt-Befundauskünfte: Dr. Michael Dünser
Kudlichstraße 27
A-4021 Linz
Tel.Nr. 0043(0)50 555-45200, michael.duenser@ages.at
Fax: 0043(0)50 555-45109

sonstige Anfragen (Probeneinsendung etc.): vetmed.linz@ages.at


Anzahl der untersuchten Betriebe:

Überwachungsprogramm ParaTBCRind
Überwachungsprogramm AK Nachweis ELISA

Rind Kot

Rind OT

Ziege Kot

Ziege OT

Schaf OT

Hirsch OT

US ges 

118

29

1

1

1

1

pos 

30

8

0

0

1

0


Weitere Informationen zu Paratuberkulose: Überwachungsprogramm, Literatur

Veterinaermedizin Linz

Institut: Veterinaermedizin Linz
Ort: 4021, Hans-Kudlich-Strasse 27
Dienstort: Linz

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