Aujeszky`sche Krankheit (Pseudowut)

- EM-AGES
Die Vorträge zu unserer Informationsveranstaltung am 2.2.2011 finden Sie unter dem nachfolgendem LINK Vortragsunterlagen
Vortragsunterlagen
Syn.: Morbus Aujeszky; Pseudowut; Pseudorabies, infektiöse Bulbärparalyse, Juckseuche, mad itch
Erreger, Verbreitung
Erreger: Suid Herpesvirus 1 (SHV-1), syn. Pseudorabies-Virus aus der Unterfamilie Alphaherpesvirinae, Gattung Varicellovirus
Geographische Verbreitung: Weltweit verbreitet, 1902 in Ungarn erstmalig von Tierarzt Aladar Aujeszky beschrieben. Österreich ist amtlich anerkannt frei von SHV-1 im Hausschweinebestand.
Die Virusstämme schwanken in ihrer Virulenz, verhalten sich aber serologisch einheitlich. Schwach virulente Virusstämme sind streng neurotrop und verursachen im Gegensatz zu den stark virulenten Stämmen keine weiteren Organschäden. Stark virulente Stämme sind in der Lunge (Befall der Alveolarmakrophagen) und im Genitaltrakt sowie im Samen infizierter Eber nachweisbar.
Das Virus vermehrt sich primär in den Epithelien von Nasen- und Rachenschleimhaut und den Tonsillen; verbreitet sich in der Folge im Lymphgefäßsystem. Vom Primärort wandert das Virus über den Nervus olfactorius und die Nervenfasern innerhalb des Axoplasmas in den Trigeminusnerv. Schließlich gelangt es ins ZNS. Nervöse Krankheitssymptome entstehen, wenn eine Schädigung der Neuronen eingetreten ist.
Das Virus kann in der Umwelt bei 25° C bis zu 40 Tage überleben. Eine Inaktivierung des Virus erfolgt durch Erhitzung über 55° C oder durch Desinfektionsmittel auf Chlor-, Ammonium- oder Formalinbasis. Alkohol und Phenole sind jedoch unwirksam.
Wirtstiere, Gefährdung für den Menschen
Hauptwirt: Schweine (Haus- und Wildschweine) sind das natürliche Reservoir für SHV-1.
Hausschweine in Österreich sind amtlich anerkannt frei von Aujeszky'scher Krankheit.
Länder mit Freiheit von Aujeszky'scher Krankheit finden Sie in der Übersichtstabelle des BMG/Amtliche Freiheiten und Zusatzgarantien (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen).
Hunde, Katzen, andere Fleischfresser (Nerze, Frettchen) und Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen) können erkranken. Sie sind Endwirte; d. h. eine Übertragung von infiziertem Endwirt zu gesunden Fleischfressern bzw. Wiederkäuern erfolgt nicht. Die Krankheit endet bei allen Endwirten meist tödlich.
Menschen sind für eine SHV-1-Infektion nicht empfänglich.
Übertragung
In Hausschweinebeständen wird der Erreger meist durch latent infizierte Schweine (schwache bis keine klinische Erscheinungen) auf gesunde Schweine übertragen. In stark infizierten Beständen kann eine Übertragung auch während der tierischen Pflege über Handkontakt, durch Futter und/oder bei enger Nachbarschaft sogar über Luftbewegung ("aerogen") erfolgen. In Gebieten mit dichter Schweinehaltung breitet sich die Infektion rasch aus.
Weitere Ansteckungsquellen sind:
- Nasensekret (Virusausscheidung 2-4 Wochen nach der Primärinfektion des Schweines, selten bis zu 6 Monate)
- Milch und Sperma
Tragende Sauen verbreiten das Virus über:
- abortierte Föten
- die Plazenta
- den Vaginalausfluss
Zum Virusträger können nicht nur empfängliche, sondern auch geimpfte Schweine werden. Eine Impfung ist daher in Österreich verboten. Das Virus zieht sich nach einer Infektion in die Trigeminusganglien sowie die Tonsillen zurück und ist dort mehr als ein Jahr nachweisbar. Durch Stressfaktoren wie Transporte etc. kann es wieder zur Ausscheidung des Virus kommen.
Latent infizierte Wildschweine, wie auch latent infizierte Hausschweine, können Virusüberträger sein. Die Übertragung der Viren ist nicht an eine Jahreszeit gebunden.
Für Fleischfresser ist die wichtigste Ansteckungsquelle die Aufnahme von Fleisch und Innereien infizierter (auch latent infizierter) Schweine und Ferkel, gelegentlich auch infizierter Ratten - siehe auch unter: Fragen zu Aujeszky'sche Krankheit in Hund und Katze.
Symptome
- Ferkel: Anfangs Fieber, Erbrechen, Bewegungsstörungen, Kreisbewegungen, Schlucklähmung, starke Speichelbildung; danach zentralnervöse Störungen: Muskelzittern, Krämpfe, Paddelbewegung der Gliedmaßen und teilweise Lähmung; bei Ferkeln bis 2 Wochen beträgt die Sterblichkeit 100 %; bei 3-4 Wochen alten Ferkeln noch immer 50 %. Jungtiere im Alter von 1-3 Monaten zeigen geringen Appetit, Schnupfen (Nasenausfluss), leichtes Fieber und Atemnot. Der Tod tritt meist nur bei zentralnervösen Störungen auf.
- Läufer/Mastschweine: Erkrankungen des Atmungstrakts, hohes Fieber, Niedergeschlagenheit, schlechte Gewichtszunahme, selten zentralnervöse Störungen. Die Inkubationszeit beträgt 3-5 Tage bei einer Erkrankungsrate von 100 % und einer Sterberate von 5 %.
- Sauen/Eber: Fruchtbarkeitsprobleme
- Wildschweine: Zeigen meist eine nicht so ausgeprägte Symptomatik wie Hausschweine – oftmals ohne Anzeichen einer Erkrankung.
- Hund/Katze/Rind/kleine Wiederkäuer: Gehirn- und Rückenmarksentzündung mit zentralnervösen Erscheinungen, Speichelfluss und starkem Juckreiz. Die Krankheit endet bei diesen Tieren immer tödlich, meist nach 1-3 Tagen, siehe auch Fragen zu Aujeszky'sche Krankheit in Hund und Katze. Weiters finden Sie Informationen über die Aujeszky'sche Krankheit auch auf der Webseite der Zentralstelle des Österreichischen Jagdverbandes, des Niederösterreichischen Landesjagdverbandes und des oberösterr. Landesjagdverbandes. Informationen über anzeigepflichtige Krankheiten, Krisenpläne und Überwachungsprogramme finden sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Im Unterschied zu Tollwut haben erkrankte Endwirte Durst, Fleischfresser keine Symptome der Aggressivität und Wiederkäuer keine Wasserscheu sowie ausgeprägte Symptome des Atemtraktes, z. B. verstärktes Hecheln oder Kurzatmigkeit.
Bedeutung
Beim Hausschwein eine wirtschaftlich bedeutende Krankheit (Exporthindernis)
Bekämpfung
Verhinderung der Einschleppung von Aujeszky'scher Krankheit in seuchenfreie Gebiete (ganz Österreich) und Kontrolle der Hausschweinebestände durch entsprechenden Maßnahmen, z. B. durch Überwachungsprogramme.
In Österreich ist die Anwendung einer Schutzimpfung verboten!
Die für Schweine entwickelten Lebendimpfstoffe sind für Rinder, Hunde und Katzen krankmachend, inaktivierte Vakzinen sind zu wenig wirksam.
Auf Grund des Auftretens der Aujeszky’schen Krankheit bei Wildschweinen wird vom BMG empfohlen, die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Betrieb zu überprüfen, wie z.B.:
- Wechsel der Schuhe/der Überbekleidung vor dem Betreten des Stallgebäudes
- Vermeidung des Kontakts zwischen Haus- und Wildschweinen
- Hände waschen auch vor dem Betreten des Stallgebäudes
- Kein Wildschwein im eigenen Bestand aufbrechen
- Die Einhaltung des Trankfütterungsverbotes wird vorausgesetzt
- Keine Verfütterung von rohem Fleisch und rohen Innereien an Hunde und Katzen
Gesetzliche Bestimmungen
Gemäß §16 des Tierseuchengesetzes besteht Anzeigepflicht in Österreich bei Hausschweinen.
Es gibt ein permanentes Überwachungsprogramm für Hausschweinebestände in Österreich. Aufgrund dieses permanenten Überwachungsprogramms wird jährlich die Aujeszky-Situation in Österreich beurteilt. Gemäß der Ergebnisse dieser Untersuchungen ist Österreich seit 1997 amtlich anerkannt frei von der Aujeszky’schen Krankheit in Hausschweinen.
Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (64/432/EWG) i.d.g.F.
Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007 i.d.g.F.
ACHTUNG: Hier finden Sie ausgewählte Rechtstexte aus dem Bereich der Europäischen Union und der österreichischen Rechtssprechung (Gesetze, Verordnungen sowie Kundmachungen).
Den kompletten aktuellen österreichischen Rechtsbestand bzw. den Rechtsbestand der Europäischen Union können Sie unter den folgenden Links abrufen:
Die AGES übernimmt keine Haftung für die Aktualität der angeführten Rechtsgrundlagen, sie sind ein Service für unsere Kunden und dienen lediglich als Informationsimpuls – die aktuellen Gesetzestexte (konsolidierte Fassungen) entnehmen Sie bitte den oben genannten Datenbanken (EUR-LEX und RIS).
Nachweisverfahren
- PCR aus Organen
- Virusisolierung aus Organen
- IFT (Immunofluoreszenztest) aus Organen
- Ak-ELISA aus Blut (Serum)
Untersuchungslabor
Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling (Nationales Referenzlabor):
Tel. Nr. 0043(0)50 555- 38112
Dr. E. Wodak - Virusisolierung, Serologie, eveline.wodak@ages.at),
Dr. Z. Bago – Pathologie, Histologie, zoltan.bago@ages.at,
Dr. S. Revilla-Fernández - PCR, sandra.revilla-fernandez@ages.at
Anfahrt und Öffnungszeiten des Institutes in Mödling entnehmen Sie bitte folgendem LINK
Literaturhinweise zur Krankheit finden sie HIER
Veterinaermedizin Moedling
Institut: Veterinaermedizin Moedling
Ort: 2340, Robert Koch Gasse 17
Dienstort: Moedling
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
