ERSTELLT: 06.12.2010

Afrikanische Schweinepest (ASP)

ASF = African Swine Fever, ASP = Afrikanische Schweinepest

Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist ein Virus und gehört zu den Asfarviridae. Das Wirtsspektrum umfasst Schweine aller Rassen und Altersstufen. Die Inkubationszeit beträgt 3-15 Tage. Nach Eindringen des Erregers in den Wirt kommt es zuerst zu einer Virämie mit Fieber. Die Tiere zeigen typische klinische Symptome, die abhängig von der „Virusart“ sind. Die klinische Diagnostik ist erschwert, da die Afrikanische Schweinepest sich klinisch nicht von der Europäischen Schweinepest unterscheidet. Differentialdiagnostisch kommen Europäische Schweinepest, Schweineinfluenza, Bakterien und Parasiten in Betracht.

Erreger

Das Afrikanische Schweinepestvirus (ASFV) ist ein DNA-Virus, das als einziges Virus zur Familie Asfarviridae, Genus Asfivirus, gehört.

Das ASF-Virus ist ein doppelsträngiges behülltes DNA-Virus (ds DNA), das ca. 170.000 bis 192.000 Nukleinsäurebasen enthält. Derzeit gibt es nur einen Serotyp.

Auftreten, Verbreitung

In Österreich ist Afrikanische Schweinepest noch nie aufgetreten.

Afrikanische Schweinepest wurde das erste Mal in Kenia im Jahre 1921 als eine Krankheit beschrieben, die "des Farmers Schweine tötet". Kurze Zeit später tauchten die ersten Fälle in Südafrika und Angola auf. 1957 und 1959 kam ASFV von Angola nach Europa. Schnell wurde den Behörden klar, dass diese sich rasch ausbreitende Krankheit nicht so leicht zu bekämpfen ist. Auf der Iberischen Halbinsel dauerte die Ausrottung der ASF über 30 Jahre. Außerhalb von Afrika tritt diese Krankheit nur endemisch auf der Mittelmeerinsel Sardinien auf.

Lange Zeit wurde angenommen, dass die Krankheit auf Zentral-, Süd- und Ostafrika beschränkt sei; seit 1996 jedoch hat das ASF-Virus Westafrika erreicht: Elfenbeinküste (1996), Benin, Nigeria und Togo (1997) und Ghana (1999). Es folgten weitere west- und ostafrikanische Länder sowie auch die Insel Madagaskar (1998).

LINK zum Folder des United State Department for Agriculture (Animal and Plant Inspection Service) - Symptombilder!

(Anmerkung: Die in diesem Folder beschriebenen gesetzlichen Regelungen und Vorkehrungen sind nicht auf Österreich übertragbar! Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die auf dieser Seite angegebenen Kontaktpersonen)

Wirtstiere, Gefährdung für den Menschen 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochkontagiöse Viruserkrankung bei Schweinen. Viele afrikanische Wildschweine (z. B. Warzenschweine) sind inapparent mit dem Virus infiziert.

Übertragung 

Die Übertragung kann entweder direkt oder indirekt erfolgen.

Direkte Übertragung:

  • durch Kontakt zwischen gesunden und ASF-kranken Schweinen

Indirekte Übertragung:

  • über infizierte Abfallprodukte (Futter, Wasser)
  • durch Vektoren: Zecken der Gattung Ornithodoros (z. B. Ornithodoros moubata)
  • Sonstiges: Fahrzeuge, Geräte, Bekleidung

Die Infektion kann mit dem Zeckenbiss starten und dann in der Schweinepopulation weitergehen (Zecke => Schwein => Zecke => Schwein => Schwein => Schwein etc).

Symptome

Die Inkubationszeit beträgt 3-15 Tage. Meist ist die ganze Herde betroffen (alle Rassen und Altersstufen):

  • Fieber (40,5° C bis 42° C)
  • Apathie

Akute Form (meist bedingt durch hoch virulentes ASF-Virus):

  • Fieber (40,5° C bis 42° C)
  • Leukopenie und Thrombozytopenie (48 bis 72 Stunden)
  • Erytheme = Hautrötung: Ohren, Schwanz, distaler Extremitätenbereich, Bauch und Brust
  • erhöhte Pulsfrequenz
  • erhöhte Atemfrequenz
  • Erbrechen
  • Durchfall (meist auch blutig)
  • Aborte
  • Überlebende Tiere sind meist lebenslange Virusträger (v. a. in afrikanischen Wildschweinen und bei Hausschweinen in endemischen Gebieten)
  • Tod tritt innerhalb von 6-13 Tagen (bis zu 20 Tagen) ein
  • Die Mortalitätsrate liegt bei Hausschweinen bei annähernd 100 %

Subakute Form (meist bedingt durch moderat-virulentes ASF-Virus):

  • Symptome sind nicht so stark ausgeprägt wie bei der akuten Form
  • Krankheitsverlauf dauert ca. 5 – 30 Tage
  • Aborte
  • Tod tritt innerhalb von 15 – 45 Tagen ein
  • Die Mortalitätsrate ist geringer als bei der akuten Form (ca. 30-70 %)

Chronische Form (meist bedingt durch moderat-virulentes ASF-Virus):

  • Symptome sind nicht so stark wie bei der akuten Form ausgeprägt:
      o Gewichtsverlust
      o unregelmäßige Temperaturschwankungen
      o Atemprobleme
      o Arthritis
      o chronische Hautulzera
      o z. T. Hautnekrosen
  • Pericarditis
  • Adhäsion der Lunge
  • Gelenksschwellung
  • Krankheitsverlauf dauert ca. mehr als 2 – 15 Monate
  • geringe Mortalitätsrate (ca. < 20 %)

Bedeutung

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Mit dem lebenden Virus darf nur in einem L3-Labor gearbeitet werden.

Bekämpfung, weitere Maßnahmen

Die Bekämpfung konzentriert sich auf das Erkennen, Isolieren und Ausmerzen der infizierten Tiere sowie auf die Kontrolle des Tierverkehrs, um die Erregerverbreitung zu verhindern. In Europa ist die Impfung gegen Afrikanische Schweinepest aus tierseuchenrechtlichen Gründen verboten.

Gesetzliche Bestimmungen

Anzeigepflicht in Österreich!

  1. Tierseuchengesetz i.d.g.F.
  2. Afrikanische Schweinepest-Verordnung
  3. Richtlinie 2002/60/EG des Rates vom 27. Juni 2002 zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Änderungen der Richtlinie 92/119/EWG hinsichtlich der Teschener Krankheit und der Afrikanischen Schweinepest

BMG: Tierseuchenüberwachung und-bekämpfung

ACHTUNG: Hier finden Sie ausgewählte Rechtstexte aus dem Bereich der Europäischen Union und der österreichischen Rechtssprechung (Gesetze, Verordnungen sowie Kundmachungen).

Den kompletten aktuellen österreichischen Rechtsbestand bzw. den Rechtsbestand der Europäischen Union können Sie unter den folgenden Links abrufen:

Die AGES übernimmt keine Haftung für die Aktualität der Gesetzes-Links, sie sind ein Service für unsere Kunden und dienen lediglich als Informationsimpuls - den aktuellen Gesetzestext (konsolidierte Fassung) entnehmen Sie bitte den oben genannten Datenbanken (EUR-Lex und RIS).

Nachweisverfahren

Als Probenmaterialien sind geeignet:

  • EDTA-Blut (während der Fieberphase)
  • Organmaterial (Milz, Niere und Lymphknoten haben den höchsten Virusgehalt)

Die Probenmaterialien dürfen nie gefroren werden, da gefrorenes Material (bei -20° C) das Virus inaktiviert. Am besten sollen die Proben gekühlt und so schnell wie möglich direkt an das Labor eingesandt werden.

Der Nachweis von ASFV aus obigen Materialien ist mit folgenden Verfahren möglich:

  • Virusnachweis
    o Molekularbiologische Identifizierung (PCR)
    o Hämadsorptionstest (Primärzellkultur von Schweinemakrophagen)
    o Immunoblotting Test
  • Serologische Testverfahren zur Antikörperbestimmung
    o ELISA (Serum)
    o IFAT (Immunfluoreszenz-Test)

Untersuchungslabor

AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling (Nationales Referenzlabor)
Robert Kochgasse 17
A-2340 Mödling

Kontaktpersonen

Dr. Angelika Loitsch, Tel: +43 (0)1 8021212-40, Mobil: 0664 9668326; angelika.loitsch@ages.at

Dr. Adolf Steinrigl, Tel: +43 (0)50555-38248
adolf.steinrigl@ages.at

Veterinaermedizin Moedling

Institut: Veterinaermedizin Moedling
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Dienstort: Wien

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