Autor: Wolfgang Ringer, CC-Radiooekologie und Radon Linz
ERSTELLT: 20.11.2009

Radon – Die unsichtbare Gefahr in der Atemluft

Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas. Es ist geruchs-, geschmacks- und farblos und entsteht durch radioaktiven Zerfall aus Uran. Da Uran als Spurenelement nahezu überall vorkommt (Gestein, Boden, Baumaterialien), wird auch überall Radon gebildet. Als Gas kann es leicht aus dem Material, in dem es gebildet wird, austreten und in die Atemluft gelangen. Radon und seine radioaktiven Folgeprodukte (Polonium, Wismut, Blei) gelangen durch die Atmung in die Lunge und können die oberen Zellschichten schädigen.

Wie wirkt Radon?

Die Schädigung der oberen Zellschichten der Lunge bedeutet langfristig ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko. In Österreich werden ca. 10 Prozent der Lungenkrebsfälle durch Radon verursacht. Radon trägt zur gesamten mittleren Strahlenbelastung etwa 40 Prozent bei und liefert damit den größten Beitrag zur Strahlenbelastung des Menschen.

Radon in Wohnungen und am Arbeitsplatz

Wie erwähnt, wird Radon im Gestein und im Boden gebildet und hat als Edelgas eine sehr hohe Mobilität. Bewohnte Gebäude wirken – vor allem in der kalten Jahreszeit – wie Saugglocken, d. h. es entsteht im Gebäude durch den so genannten Kamineffekt ein geringer Unterdruck, der Bodengase und damit Radon in das Haus einsaugt. In geschlossenen Räumen kann es zu einer Anreicherung von Radon in der Atemluft kommen.

Auch an bestimmten Arbeitsplätzen können sehr hohe Radonkonzentrationen auftreten (Wasserwerke, Bergwerke, Höhlen, Radonkuranstalten). Die Begrenzung der Radonexposition der Beschäftigten ist durch die „Natürliche Strahlenquellen-Verordnung“ geregelt.

Wie kann ich mich vor Radon schützen?

Die Radonkonzentration in der Luft kann relativ einfach und zuverlässig gemessen werden. Sind die Werte zu hoch, kann mit oft einfachen baulichen Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. dem Abdichten von Bauteilen wie der Bodenplatte oder dem Absaugen der Bodenluft unterhalb der Bodenplatte, die Radonkonzentration dauerhaft gesenkt werden. Die Richtwerte in Österreich für die jahresdurchschnittliche Radonkonzentration betragen für bestehende Gebäude 400 Bq/m³ und für Neubauten 200 Bq/m³.

Österreichische Fachstelle für Radon

Im Kompetenzzentrum Radioökologie und Radon (CC-RARA) ist die "Österreichische Fachstelle für Radon" eingerichtet. Kernaufgaben der Fachstelle sind die Koordination aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Radon in Österreich, der Aufbau und die Betreuung der "Österreichischen Radon-Datenbank", die Durchführung von Spezialprojekten und die Beratung von Behörden. Zudem ist das CC-RARA das am besten ausgestattete Labor in Österreich für die Messung von Radon in der Luft, im Wasser und im Boden.

Projekte in den vergangenen Jahren dienten zur Erhebung und Beurteilung der Radonbelastung in Kindergärten, Schulen, Amtsgebäuden und Wasserwerken. Zurzeit laufen Projekte zur Erstellung der Radondatenbank und zur Bestimmung der Radonexposition in Schaubergwerken  und -höhlen. Auf internationaler Ebene arbeiten die Radon-Experten/-innen der Fachstelle als österreichische Vertreter/-innen beim International Radon Project der WHO und beim EU-Projekt „Radon Prevention and Remediation“ mit.


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Radon am Arbeitsplatz

Die Exposition durch Radon kann am Arbeitsplatz in bestimmten Arbeitsbereichen erhöht sein.

Die Natürliche Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV) regelt den Schutz von Arbeitskräften und Einzelpersonen der Bevölkerung vor natürlicher Radioaktivität. Die Arbeitsbereiche mit potenziell erhöhten Radon-222-Expositionen sind gemäß § 2 (1) Z1:

  • Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser, in denen Radon aus dem Wasser in die Innenraumluft von Anlagenteilen entweichen kann und in denen sich mindestens eine beim Verpflichteten tätige Person mehr als 25 Stunden pro Person und Jahr in diesen Anlagenteilen aufhält
  • Untertägige Arbeitsbereiche in Bergwerken, Schächten, Stollen, Tunneln und Höhlen, sofern keine Bewetterung nach dem Stand der Technik und im Sinne der rechtlichen Vorgaben, wie z. B. der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung, BGBl. Nr. 114/1959 sowie der Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 340/1994 vorliegt
  • Besucherbergwerke und -höhlen
  • Radon-Kuranstalten und -Kureinrichtungen, in denen sich mindestens eine beim Verpflichteten tätige Person mehr als 120 Stunden pro Person und Jahr in Radon-Behandlungsbereichen aufhältDiese Betriebe sind verpflichtet, eine autorisierte Dosisüberwachungsstelle mit einer Dosisabschätzung für die Beschäftigten zu beauftragen und das Ergebnis der Bezirksverwaltungsbehörde mitzuteilen.

Als autorisierte Dosisüberwachungsstelle führen wir Dosisabschätzungen und -ermittlungen im Sinne der Natürlichen Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV) durch. Wir beraten Sie gerne (Ansprechpartner: Joachim Gräser, 0732-775092-3, joachim.graeser@ages.at).

Für Wasserversorgungsanlagen stellt das BMLFUW einen Leitfaden bereit. Dieser kann heruntergeladen werden unter http://www.umweltnat.at/article/articleview/70081/1/19950/


Foto: CC-RARA
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