Meldepflicht Österreich

Listeriose wird im Epidemiegesetz nicht explizit als meldepflichtige Krankheit gelistet. Da sich diese Krankheit jedoch in vielen Fällen als Meningoenzephalitis oder Sepsis manifestiert, fallen solche Fälle unter die Meldepflicht für "invasive bakterielle Erkrankungen (Meningitiden und Sepsis)". Da Listerien-Infektionen hauptsächlich oral über kontaminierte Lebensmittel erworben werden, besteht zudem eine Meldepflicht als "bakterielle Lebensmittelvergiftung" (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich - Ausg. von 24. Juli 2006: 114. Bundesgesetz: Änderung des Epidemiegesetzes 1950)

Seite empfehlen

Senden Sie den Link zur aktuellen Seite an einen E-Mail Empfänger:

(Sie müssen die *gekennzeichneten Felder ausfüllen!)