Whirlwannen: Hygienerisiko bei mangelnder Wartung
Im Unterschied zu den hygienisch meist völlig unbedenklichen Badewannen stellen die zunehmend populären Whirlwannen aufgrund ihres verzweigten Rohrsystems bei hygienisch unzureichender Wartung ein nicht zu vernachlässigendes Risiko dar. In der April-Ausgabe der medizinischen Fachzeitschrift INFECTION (Online First™ ; http://www.springerlink.com/content/p747613471523485/fulltext.pdf) wurde ein Fallbericht aus Österreich veröffentlicht, der auf die Gefahren hygienisch unzureichend gewarteter Whirlwannen hinweist.
Warmsprudelwannen (Whirlwannen) werden bei einem Badevorgang nur durch eine einzelne Person benützt. Bei Whirlwannen wird mittels Düsen Luft oder ein Luft-Wasser-Gemisch eingepresst. Bakterien der Art Pseudomonas können sich bei mangelhafter Wartung in den Biofilmen des Rohrsystems anreichern und im schlimmsten Fall zu schwerwiegenden Infektionen eines Badenden führen. Im konkreten Anlassfall erkrankte eine deutsche Touristin zwei Tage nach Rückkehr von einem Wellness-Urlaub in Österreich an Pseudomonas-Lungenentzündung. Wasserproben aus der inkriminierten Whirlwanne, die auf Ersuchen des deutschen Bundeskriminalamtes am Tag 12 nach Erkrankungsbeginn gewonnen wurden, belegten eine massive Belastung des Rohrsystems der Whirlwanne mit dem Bakterium Pseudomonas aeruginosa (37.000 Koloniebildende Einheiten/100 ml). DNA-Fingerprinting belegte die enge genetische Verwandtschaft dieser Wasserisolate mit jenen Bakterienisolaten, die post mortem aus der Lunge der am Tag 9 der Hospitalisation verstorbenen Patientin gewonnen wurden.
Vor Benützung durch eine nächste Person ist eine Warmsprudelwanne immer vollständig zu entleeren, die Wanne und der Wannenkreislauf sind einer Reinigung und Desinfektion zu unterziehen. Die Desinfektion des Wannenkreislaufs hat durch eine Füllwasserchlorung (Desinfektionsmittelzugabe zum Füllwasser entsprechend dem Wanneninhalt) oder durch eine Spüldesinfektion (Desinfektion des Wannenkreislaufs mit Spülwasser) zwischen den einzelnen Benützungsvorgängen zu erfolgen. In der neuen Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Hygiene in Bädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern und Kleinbadeteichen (Bäderhygieneverordnung - BHygV) ist die Beprobung und Untersuchung auf Hygienemängel im Detail geregelt. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft, ist aber auf Warmsprudelwannen (Whirlwannen), die dazu bestimmt sind, im Rahmen einer Wohnanlage mit weniger als sechs Wohneinheiten gemeinschaftlich betrieben zu werden, nicht anzuwenden.
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