Kein Kosmetikum

Sonnenschutzmittel, die gleichzeitig Insektenabwehrmittel (Repellents) sind, fallen unter das Biozid-Produkte-Gesetz (BiozidG, BGBl. I Nr. 105/2000) und sind somit keine Kosmetika, auch wenn sie einen zusätzlichen kosmetischen Anwendungszweck erfüllen.

siehe Guidance Document

Ein Produkt enthielt den Repellent-Wirkstoff „Diethyl Toluamide“ und warb auch mit dem Slogan „Insekten mögen es gar nicht“. Dieses Produkt wurde als Biozid-Produkt eingestuft und ist von der Aktionsauswertung ausgenommen.

zurück zu Sonnenschutzmittel 2010

LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke

Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

Autor/Autorin kontaktieren
Weitere Artikel des Autors / der Autorin

Teilen |

Seite empfehlen

Senden Sie den Link zur aktuellen Seite an einen E-Mail Empfänger:

(Sie müssen die *gekennzeichneten Felder ausfüllen!)