Kein Kosmetikum
Sonnenschutzmittel, die gleichzeitig Insektenabwehrmittel (Repellents) sind, fallen unter das Biozid-Produkte-Gesetz (BiozidG, BGBl. I Nr. 105/2000) und sind somit keine Kosmetika, auch wenn sie einen zusätzlichen kosmetischen Anwendungszweck erfüllen.
siehe Guidance Document
Ein Produkt enthielt den Repellent-Wirkstoff „Diethyl Toluamide“ und warb auch mit dem Slogan „Insekten mögen es gar nicht“. Dieses Produkt wurde als Biozid-Produkt eingestuft und ist von der Aktionsauswertung ausgenommen.
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LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
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