Die überprüften UV-Filter in den Sonnenschutzmitteln entsprachen den Bestimmungen der Kosmetikverordnung (BGBl. 375/1999 idgF, Anlage 4).

Bei einer Probe wurde der Grenzwert für den zugelassenen UV-Filter Octylsalicylat geringfügig im Rahmen der Messunsicherheit überschritten. Auf diesen Umstand wurde deshalb hingewiesen.

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Birgit Pelzmann

Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

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