Einsatz von UV-Filtern
Die untersuchten UV-Filter entsprachen den Bestimmungen der Kosmetikverordnung (BGBl. 375/1999 idgF, Anlage 4). In dieser Positivliste sind alle zugelassenen UV-Filter aufgezählt, die unter den angeführten Bedingungen in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden dürfen.
Der mineralische Inhaltsstoff Zinkoxid (ZnO) kann auch die Funktion eines UV-Filters übernehmen, steht aber nicht auf der Positivliste der zugelassenen UV-Filter. Als Farbstoff bzw. Wirkstoff darf Zinkoxid jedoch in Kosmetika eingesetzt werden.
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Birgit Pelzmann
Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
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Dienstort: Wien
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