Hinweise: 47 Proben
47 Proben (44 Mahnungen und 3 Beanstandungen) erfüllten nicht die Maßstäbe der Empfehlungen der EU-Kommission und daher wurden gemahnt (Mehrfachnennungen):
- 46 Produkte hatten die empfohlene Schutzkategorie (niedrig, mittel, hoch, sehr hoch) nicht bzw. falsch angegeben
- 16 Produkte hatten nicht die empfohlenen oder ähnliche Warnhinweise angebracht
- 10 Produkte hatten nicht die empfohlenen oder ähnliche Anwendungshinweise angebracht
- 10 Produkte erfüllten nicht die Anforderungen an den UVA-Schutz, hinsichtlich der kritischen Wellenlänge
- 1 Produkt konnte nicht den empfohlenen Mindest-LSF von 6 aufweisen
- 1 Produkt wurde entgegen der Empfehlung als „Sunblocker“ bezeichnet
Die durchgeführten in-vitro-LSF-Abschätzungen ergaben einen Verdacht, dass bei einem Sonnenschutzmittel ein zu hoher Lichtschutzfaktor ausgelobt wurde. Dies konnte durch eine in-vivo-LSF-Untersuchung zwar bestätigt werden, die Abweichung vom ausgelobten zum gemessenen LSF war jedoch noch in der zulässigen Schwankungsbreite und so gering, dass keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten war. Der Produktverantwortliche wurde daher auf diesen Mangel hingewiesen und entsprechende Maßnahmen wurden von der zuständigen Behörde gesetzt.
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Birgit Pelzmann
Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
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Dienstort: Wien
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