Beanstandung: 3 Proben

Zwei Sonnenschutzmittel warben mit irreführenden Angaben:


Anwendungshinweise müssen nach den Bestimmungen der Kosmetikkennzeichnungsverordnung in deutscher Sprache angegeben werden. Bei einer Probe war dies nicht der Fall und diese Probe wurde deshalb beanstandet.

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Birgit Pelzmann

Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

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