Beanstandung: 3 Proben
Zwei Sonnenschutzmittel warben mit irreführenden Angaben:
- Eine Probe erweckte den Eindruck, dass das Produkt 10 Stunden Schutz biete und eine einmalige Applikation ausreiche.
- Ein Sonnenschutzmittel hatte die Anpreisung „ohne Emulgatoren“ auf dem Etikett, obwohl ein gebräuchlicher Emulgator in der Bestandteilliste aufschien.
Anwendungshinweise müssen nach den Bestimmungen der Kosmetikkennzeichnungsverordnung in deutscher Sprache angegeben werden. Bei einer Probe war dies nicht der Fall und diese Probe wurde deshalb beanstandet.
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Birgit Pelzmann
Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
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