Die durch eine Screening-Untersuchung, eine in-vitro-LSF-Abschätzung, aller Sonnenschutzmittel auffallenden Proben, werden zur Absicherung einer bestätigenden in-vivo-LSF-Untersuchung zugeführt.
Die Abweichung des gemessenen Lichtschutzfaktors vom ausgelobten Wert war bei der Verdachtsprobe in einer Größenordnung, die keine Gesundheitsschädlichkeit vermuten ließ. Die nötigen Maßnahmen wurden von der zuständigen Behörde gesetzt.
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Birgit Pelzmann
Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
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