Infoblatt "Produktauslobung und Siegel für tierversuchsfreie Kosmetik"
Nachstehende Auslobungen auf kosmetischen Produkten sind wie folgt zu interpretieren:
a) „… keine Tierversuche durchgeführt wurden“:
Dies bedeutet, dass bei der Entwicklung oder Sicherheitsbewertung eines kosmetischen Mittels oder seiner Bestandteile kein wie auch immer gearteter Tierversuch durchgeführt wurde. Die Angabe darf nur dann gemacht werden, wenn Tierversuche vollständig durch eine Alternativmethode ersetzt wurden und nicht nur eine Verringerung oder Verfeinerung von Tierversuchen stattgefunden hat. Ferner spielt es keine Rolle, wo die Versuche durchgeführt werden (in der Gemeinschaft oder in Drittländern) oder wann die Versuche erfolgen.
b) „… der Hersteller und seine Zulieferer keine Tierversuche…durchgeführt oder in Auftrag gegeben haben …“:
Dies bedeutet, dass der Hersteller und seine Zulieferer einschließlich aller Zulieferer in der Versorgungskette:
- keine direkten Tierversuche durchgeführt haben;
- keine Tierversuche in Auftrag gegeben haben,
d. h. dass sie um keine Tierversuche nachgesucht oder dafür bezahlt haben, beispielsweise durch das Sponsern von Forschungsarbeiten durch Hochschuleinrichtungen.
c) „…der Hersteller und seine Zulieferer keine „Bestandteile verwendet haben, die in Tierversuchen zum Zweck der Entwicklung neuer kosmetischer Mittel durch Dritte geprüft wurden“:
Dies bedeutet, dass der Hersteller und seine Zulieferer keine Bestandteile verwendet haben dürfen, für die beispielsweise in der wissenschaftlichen Literatur Daten vorliegen, die aus Tierversuchen stammen, die von Dritten zum Zweck der Entwicklung eines neuen kosmetischen Mittels durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist unter „der Entwicklung eines neuen kosmetischen Mittels“ entweder die Neugestaltung eines bereits auf dem Markt angebotenen Produkts oder die Entwicklung eines vollständig neuen Produkts (Innovation) zu verstehen. Eine neue Verpackung kann nicht als ein neues kosmetisches Mittel betrachtet werden.
Kosmetik nach den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V.:
Kosmetika, die nach den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V. hergestellt werden, sind in der Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes e.V. zu finden.
Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V.:
- Es dürfen keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden.
- Es dürfen keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 01.01.1979 erstmals im Tierversuch getestet wurden. Hierbei ist ausschlaggebend, dass die Substanzen vor dem 01.01.1979 auf dem Markt waren, unabhängig davon, ob sie vor diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet wurden.
- Es dürfen keine Rohstoffe Verwendung finden, die durch Tierquälerei gewonnen oder für die Tiere eigens getötet werden (z.B. Nerzöl, Walrat, Zibet, Schildkrötenöl, Seide, Cocenilleläuse für dekorative Kosmetik bzw. für Lippenstifte in Naturkosmetik etc.)
- Es darf keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen bestehen, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben (z.B. Pharmaindustrie).

Zur Durchsetzung der Interessen derjenigen, die jetzt und in Zukunft Kosmetik ohne Tierversuche herstellen möchten, haben sich einige Firmen zu einem „Internationalen Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V.“ (IHTK) zusammengeschlossen, der sich ebenfalls an die oben genannten Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V. hält. Die mit dem Markenzeichen „Hase mit schützender Hand“ gekennzeichneten Hersteller werben im Handel mit dem vom IHTK vergebenen Logo.

„Leaping Bunny“:
Der Standard für tierversuchsfreie Kosmetik (HCS = Humane Cosmetic Standard) ist das weltweit einzige internationale Kriterium für tierversuchsfreie Kosmetik und Toilettenartikel. Der HCS wurde 1998 von einem internationalen Verbund verschiedener Tierschutzgruppen aus der Europäischen Union und Nordamerika ins Leben gerufen, darunter die Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen.
Bedingungen für die Aufnahme der Firmen:
- Sie dürfen selbst keine Tierversuche durchführen.
- Sie müssen einen Stichtag festgelegt haben, der nicht verschoben werden darf und der das Ende aller Tierversuche sämtlicher Inhaltsstoffe aller Produkte markiert.
- Sie müssen ein Kontrollsystem über ihre Lieferkette etablieren, sodass sichergestellt werden kann, dass dieser Stichtag auch eingehalten wird. Im Gegensatz zu der im deutschsprachigen Raum bekannten Liste des Deutschen Tierschutzbundes, die den Stichtag mit 1979 vorgegeben haben, gibt es beim HCS keinen vorgegebenen Stichtag. Dies ist eine notwendige Maßnahme, um auch Firmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entschließen, auf Tierversuche zu verzichten, die Teilnahme an dieser Liste zu ermöglichen.
- Alle Angaben müssen in regelmäßigen Abständen von einem Kontrollinstitut überprüft werden.
Nähere Informationen zum HCS:
http://www.de.eceae.org/
www.leapingbunny.org/
AGES
Adresse: 1220 Wien, Spargelfeldstraße 191
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit