AKTUALISIERT: 30.07.2010

Richtlinien für die Mikrobiologische Qualität von kosmetischen Produkten (SCCP, MQM)

EMPFOHLENE GRENZWERTE:
THE SCCP'S NOTES OF GUIDANCE FOR THE TESTING OF COSMETIC INGREDIENTS AND THEIR SAFETY EVALUATION, 6th REVISION, 19. Dec. 2006 (siehe Seite 86).


Quantitative Spezifikation

Kategorie 1:

Produkte für Säuglinge und Kleinkinder oder
zur Anwendung im Bereich der Augen und auf Schleimhäuten
Gesamtlebendkeimzahl für aerobe mesophile Mikroorganismen: nicht mehr als 10² koloniebildende Einheiten pro Gramm bzw. Milliliter (KBE/g bzw. ml)

Kategorie 2:

Sonstige Produkte
Gesamtlebendkeimzahl für aerobe mesophile Mikroorganismen: nicht mehr als 10³ KBE/g bzw. ml.

 

Qualitative Spezifikation

Die gesundheitliche Sicherheit kosmetischer Mittel kann durch eine Vielzahl pathogener Erreger gefährdet werden. Zur orientierenden Beurteilung können die im Folgenden beschriebenen Indikatorkeime gelten. Fallweise ist bei hinreichendem Verdacht auch auf weitere Pathogene zu prüfen.
Die folgenden spezifischen Mikroorganismen dürfen in einer Produktprobe von 0,5 g oder ml (bei Kat.1-Produkten) und  von 0,1 g oder ml (bei Kat.2-Produkten) nicht nachweisbar sein:
            - Pseudomonas aeruginosa
            - Staphylococcus aureus
            - Candida albicans

Der Industrieverband für Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) hat einen sehr ausführlichen Leitfaden für Mikrobiologische Qualitätsmanagement (MQM) kosmetischer Mittel (IKW 1998) sowie einen Leitfaden zur Stabilitätsprüfung kosmetischer Mittel (IKW 2004) der COLIPA/CTFA übersetzt.

© Julián Rovagnati

Birgit Pelzmann

Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, GGst, Getr
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

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