Sind kosmetische Mittel sicher?

- © Liv Friis-larsen
Die Europäische Kosmetikrichtlinie schreibt vor, dass kosmetische Mittel nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie die Gesundheit der VerbraucherInnen nicht schädigen. Der Artikel 2 der Richtlinie lautet wie folgt:
„Kosmetische Mittel dürfen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die menschliche Gesundheit nicht schädigen, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufmachung des Produkts, seiner Etikettierung, gegebenenfalls der Hinweise für seine Verwendung und der Anweisungen für seine Beseitigung sowie aller sonstigen Angaben oder Informationen…“
Alle am Markt befindlichen kosmetischen Produkte müssen vor der Markteinführung (besser bereits während der Entwicklungsphase) einer Sicherheitsbewertung durch qualifizierte ExpertInnen unterzogen werden. Hierbei wird eine toxikologische Beurteilung der Inhaltsstoffe unter Berücksichtigung der Expositionsbedingungen (Einsatzkonzentration, Applikationsdauer, Anwendungsort) durchgeführt.
In Verkehr gebrachte kosmetische Mittel werden laufend durch die zuständigen Überwachungsbehörden kontrolliert und von den Kosmetik-Sachverständigen begutachtet. Durch diese Marktkontrollen und die überwiegend verantwortungsbewussten Kosmetikhersteller wird gewährleistet, dass kosmetische Mittel für die VerbraucherInnen sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.
LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
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