Wo erhalten Sie Informationen über das Kosmetikrecht?

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Anforderungen an das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel
sind in der
- Kosmetik-Verordnung,
- der Verordnung über Kontrollmaßnahmen betreffend
kosmetische Mittel,
- der Kosmetikkennzeichnungs-Verordnung sowie im
- Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
festgeschrieben.
Die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen sowie hilfreiche Leitlinien für kosmetische Mittel sind im Infoblatt „Regelungen und Empfehlungen“ übersichtlich zusammengefasst.
Die jeweiligen Verordnungen sind unter www.ris2.bka.gv.at abrufbar.
Die Verantwortung des Kosmetikunternehmers umfasst die Sicherheit seines kosmetischen Produkts (siehe Sicherheitsbewertung), entsprechende Qualitäts- und Hygieneanforderungen sowie eine umfassende Produkt- und Herstellungsdokumentation (siehe GMP).
Birgit Pelzmann
Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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