Was versteht man unter Kosmetik-GMP?

Unter Kosmetik-GMP (Good Manufacturing Practice) bzw. "Guter Herstellungspraxis" versteht man Verhaltensmaßnahmen und Vorschriften, die bei der Herstellung von kosmetischen Produkten beachtet und eingehalten werden müssen, mit dem Ziel, diese Produkte reproduzierbar in der gewünschten Qualität herzustellen.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der Prinzipien der „Guten Herstellungspraxis“ ergibt sich aus der Änderung der Verordnung über Kontrollmaßnahmen betreffend kosmetische Mittel (BGBl. Nr. 92/2005 § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c).

Seit Mai 2007 steht die Leitlinie der österr. Codexkommission zur Herstellung kosmetischer Mittel gemäß den Grundsätzen der „Guten Herstellungspraxis“ (Kosmetik-GMP) (2. Auflage) den Kosmetik-Produzenten zur Verfügung.

Die “Cosmetics - Good Manufcaturing Practices (GMP) - Guidelines on Good Manufacturing Practices (EN ISO 22716:2007)” wurden von ISO (International Organization for Standardization) und CEN (Comité Européen de Normalisation) bereits freigegeben.

Durch die Übernahme vom österreichischen Normungsinstitut (ÖNORM EN ISO 22716 - Entwurf) hat der "Kosmetik - GMP - Leitfaden zur guten Herstellungspraxis" dann den Status eines nationalen Standards.

© Meddy Popcorn

Birgit Pelzmann

Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

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