AKTUALISIERT: 01.10.2010

Was ist ein Verkehrsfähigkeitsgutachten für kosmetische Mittel?

© Juergen Muehlig

Ein Verkehrsfähigkeitsgutachten wird gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern kann zusätzlich auf Wunsch des Herstellers, Vertreibers bzw. Importeuers in Auftrag gegeben werden. Es stellt so zu sagen eine Absicherung dar, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Für die Erstellung eines Verkehrsfähigkeitsgutachtens wird

  • das kosmetische Produkt nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen (LMSVG BGBl. 2006/13 idgF, § 3 Z 8 und § 18)
  • das "Dossier" (inkl. Sicherheitsbewertung) nach der Kontrollmaßnahmen-Verordnung BGBl. 168/1996 idgF,
  • das Etikett bzw. die Verpackung gemäß der Kosmetik-Kennzeichnungs-Verordnung BGBl. 891/1993 idgF und
  • die Inhaltsstoffe (Verbotsliste, Einsatzkonzentrationen, Warnhinweise, usw.) nach der Kosmetik-Verordnung BGBl. 375/1999 idgF überprüft.

 

Zur Ausstellung berechtigt sind autorisierte Gutachter für kosmetische Mittel sowie die Kosmetik-Sachverständigen der AGES und der Untersuchungsanstalten der Länder.

Verkehrsfähigkeitsgutachten sind kostenpflichtig.

Birgit Pelzmann

Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

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