Wer benötigt eine Sicherheitsbewertung?
An der am Produkt angegebenen Anschrift muss der Behörde bei einer allfälligen Kontrolle eine gültige Sicherheitsbewertung vorgelegt werden können.
Und zwar für jedes in Österreich bzw. im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachte kosmetische Mittel.
Der Produktverantwortliche kann sowohl der Hersteller, der Vertreiber als auch der Importeur sein.
Birgit Pelzmann
Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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