ERSTELLT: 07.06.2011

Ist Spielzeug sicher?

Theoretisch ja – in der Praxis findet man aber leider, wie so oft im Leben, immer wieder ein paar schwarze Schafe. In Österreich ist Spielzeug in der Spielzeugverordnung, BGBl. Nr. 823/1994 idgF, geregelt, die wiederum auf der Richtlinie 88/378/EWG beruht. Die Spielzeugrichtlinie dient dazu, ein hohes Maß an Schutz der Kinder vor Gefahren zu gewährleisten, das Sicherheitsniveau von Spielzeug in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren und Hemmnisse im Spielzeughandel zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen.

Spielzeuge dürfen bei bestimmungsgemäßem oder vorhersehbarem Gebrauch und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern die Sicherheit oder Gesundheit der Benutzer oder Dritter nicht gefährden, kurz gesagt, sie müssen „sicher“ sein. Die Verantwortung für diese „Sicherheit“ liegt beim Hersteller.

 

Ab Juli 2011 ist europaweit die „neue Spielzeugrichtlinie“ anzuwenden

Eine Prüfung durch ein unabhängiges Prüfinstitut ist nicht vorgeschrieben. Ab Juli 2011 ist europaweit die „neue Spielzeugrichtlinie“ (TSD, Toy Safety Directive) 2009/48/EG, bei uns wieder in Form einer entsprechenden nationalen Verordnung, anzuwenden. Gegenüber der „alten“ sind in der „neuen“ Richtlinie die Anforderungen detaillierter dargestellt. Die „neue“ enthält beispielsweise zusätzliche Grenzwerte für verschiedene chemische Substanzen oder extra Regelungen bezüglich Spielzeug, das in Verbindung mit Lebensmittel verkauft wird. Das Grundprinzip – Spielzeug muss sicher sein – bleibt jedoch unverändert. Es ist auch weiterhin der Hersteller, der für die Sicherheit garantieren muss.

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Viele Firmen nehmen diese Verantwortung ernst und produzieren Spielzeug, das Sie mit gutem Gewissen ihren Kleinen zum Spielen überlassen können. Im Rahmen der Marktüberwachung trifft man jedoch auch immer wieder auf Produkte, die die Anforderungen der Spielzeugverordnung nicht erfüllen. Die Bandbreite der Beanstandungsgründe reicht dabei von bloßen Kennzeichnungsmängeln bis hin zu ernsten Gefahren.

So stellen beispielsweise ablösbare Kleinteile bei Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren eine ernste Gefahr dar, weil Kinder dieser Altersgruppe gerne alles in den Mund stecken und an derartigen verschluckbaren kleinen Teilen ersticken können.

Mit Geschossspielzeug, das eine zu hohe kinetische Energie aufweist, können sich Kinder die Augen ausschießen, zu laute Spielzeughandys können Gehörschäden verursachen uvm.

Verbraucher werden in den Medien durch entsprechende Produktwarnungen über solch gefährliche Spielzeuge informiert. Stellen Spielzeuge ein ernstes Risiko dar und können auch andere Mitgliedstaaten betroffen sein, erfolgt eine europaweite Meldung im sogenannten RAPEX-System (Rapid Exchange of Information System - das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten).

weitere links:

List der gefährlichen Produkte (sortiert nach Kalenderwoche)

Aktuelle Informationen sind natürlich auch auf der AGES Homepage – www.ages.at – unter „Amtliches und Warnmeldungen“ jederzeit verfügbar.

Damit Sie mit Ihrem Spielzeug immer sicher unterwegs sind, beachten sie bitte unsere 10 Tipps zum Thema Spielzeugsicherheit

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Daniela Schachner

Institut: LMS Spezialmatices, Spielzeug
Ort: 4021, Wieningerstrasse 8
Dienstort: Linz

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