ERSTELLT: 04.04.2011

Informationen Konfitüre, Gelees, Marmeladen und Fruchtaufstriche

Wenn der Konsument "Marmelade" meint, handelt es sich meist um Konfitüre oder Fruchtaufstrich. Die Konfitürenverordnung definiert, welche der süßen Aufstriche sich Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee, Gelee extra oder Marmelade nennen dürfen.

Tabellen zu Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Fruchtaufstrichen

Musteretiketten Konfitüre, Gelees, Marmeladen und Fruchtaufstriche.doc

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Christian Lechner

Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

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