Alles Käse?
Die Milchverarbeitung auf Almen
Der Sommer kommt und der Almauftrieb für Rinder, Schafe und andere Nutztiere naht. Wie jedes Jahr werden wieder viele Lebensmittel -insbesondere Käse- auf österreichischen Almen produziert.
Seit in Kraft treten der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 wird die traditionelle Form der Lebensmittelherstellung und deren Produkte, die regional bedeutsam sind, geschützt.
Die Geschützte Ursprungsbezeichnung (=g.U.) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen.
Dies macht folgende Produkte einzigartig: Gailtaler Almkäse (g.U.), Tiroler Almkäse (g.U.), Tiroler Bergkäse (g.U.), Tiroler Graukäse (g.U.), Vorarlberger Alpkäse (g.U.), Vorarlberger Bergkäse (g.U.) usw.
Herstellungskriterien
Die Milchverarbeitung auf Almen erfolgt häufig unter schwierigen topographischen Verhältnissen mit erschwertem Zugang zu Strom oder Wasser. Daher ist es das Ziel der "Leitlinie für eine gute Hygienepraxis bei der Milchverarbeitung auf Almen", die Umsetzung der Verordnungen zur gewährleisten und zu erleichtern.
Zum Beispiel ist eine gewisse "Grundausstattung" der Alm einzuhalten, wie getrennte Räumlichkeiten für die Milchübernahme, für die Milchverarbeitung sowie für die Käsereifung. Unter anderem gibt es genaue Anleitungen zur Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten und Gerätschaften, sowie deren Dokumentation. Außerdem müssen Milch verarbeitende Personen, Lebensmittelhygiene-Schulungen vorweisen können, und noch viele weitere Aspekte müssen eingehalten werden um eine gute Herstellungspraxis garantieren zu können.
Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser
Grundsätzlich sind Lebensmittelunternehmer verpflichtet lebensmittelrechtliche Vorschriften einzuhalten, die durch Eigenkontrollen zu überprüfen sind und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung setzen. Daher müssen Lebensmittelunternehmer ihre Rohstoffe und Produkte sensorisch und mikrobiologisch testen lassen und die Testergebnisse - falls notwendig – vorweisen.
Durch eine vorangegangene Schwachstellenanalyse auf der Alm und den dazu gehörenden Kontrollen können Fehler in der Produktionszeit vermieden werden. Die Anwendung von mikrobiologischen Züchtungskulturen und deren richtiger Umgang, senken das Risiko einer Fehlproduktion um ein Vielfaches. Allen voran gilt aber folgender Leitsatz: "Die Voraussetzung für ein gutes Produkt ist eine gute Hygienepraxis."
Und wo bleibt die Almromantik?
Der Gewinn für den Endverbraucher ist, dass die Almromantik trotz aller dieser Verordnungen erhalten bleibt und ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet ist.
Rechtsgrundlagen:
- Leitlinie für eine gute Hygienepraxis für bäuerliche Milchverarbeitung, Veröffentlicht mit Erlass BMGFJ 75220/0010-IV/B/7/2007 vom 16.04.2007
- Leitlinie für eine gute Hygienepraxis bei der Milchverarbeitung auf Almen. Veröffentlicht mit Erlass BMGFJ 75220/0010-IV/B/7/2007 vom 16.04.2007
- Leitlinie für mikrobiologische Kriterien für Milch und Milchprodukte. Veröffentlicht mit Erlass BMGF 75220/0045-IV/7/2006 vom 20.11.2006
- Verordnung (EWG) Nr. 2081/1992 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
- Verordnung (EWG) Nr. 2082/1992 des Rates vom 14. Juli 1992 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln
Katrin Pergher
Institut: LMS Pflanzliche LM
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Dienstort: Innsbruck
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit