AKTUALISIERT: 04.04.2011

Untersuchung von Feinkosterzeugnissen auf Listerien und Salmonellen

gefülltes Ei

Besonderes Augenmerk, da Verunreinigung jederzeit möglich

Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angeordneten Schwerpunktaktion wurden von April bis Juni 2008 Mayonnaisesalate, Feinkostsalate mit Joghurt und Gabelbissen mit verschiedenen Einlagen (Wurst, Huhn, Ei, Gemüse), Feinkostsalate mit Marinade (z. B. Rindfleischsalat) sowie Brotaufstriche (z. B. Topfen-, Thunfisch-, Ei-Aufstrich, Liptauer) auf das Vorhandensein von Listerien und Salmonellen überprüft. Insgesamt wurden österreichweit 105 Proben gezogen und von der AGES untersucht und beurteilt.

Keine Probe musste als gesundheitsschädlich beurteilt werden.

In drei Proben (2,9 %) waren zwar Listerien nachweisbar; die Konzentration lag allerdings weit unterhalb des Grenzwertes und war daher nur als Hygienemangel zu bewerten. In diesen Fällen erfolgte ein Hinweis an die Lebensmittelaufsichtsbehörde.

Höheres Risiko bei verzehrsfertigen Produkten

Vor allem wenn Feinkosterzeugnisse Geflügelfleisch, Eier, kalt geräucherte Fische und rohes Gemüse enthalten, kann es über die Ausgangsprodukte zu einer Kontamination mit Listerien und Salmonellen im Endprodukt kommen. Auch mangelnde Hygiene bei der Herstellung kann im Wege der Kreuzkontamination eine Verunreinigung mit diesen potenziell pathogenen Keimen verursachen. Da es sich bei Feinkosterzeugnissen um verzehrsfertige Produkte handelt, besteht im Falle einer Kontamination ein vergleichsweise hohes Risiko für den Konsumenten.

Ergebnisse der Aktion

Gemäß Verordnung (EG) Nr 2073/2005 i.d.g.F muss ein Grenzwert von unter 100 KBE/g (KBE = Koloniebildende Einheit, entspricht der Anzahl der Keime in der Probe) an Listeria monocytogenes bis zum Ende der Haltbarkeitsdauer sichergestellt sein. Bei Feinkostsalaten dürfen Salmonellen in 25 g Probe nicht nachweisbar sein.

Bei drei von 105 Proben, davon zwei Proben aus Salzburg (ein Ochsenmaulsalat, eine Wurstmayonnaise) und eine Probe aus Wien (Thunfischaufstrich), war Listeria monocytogenes nachweisbar, allerdings  in einer Größenordnung von unter10 KBE/g Probe.

Salmonellen waren in keiner einzigen Probe zu finden.

Hinweise für den Verbraucher

Stand: 15.11.2009 jt

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