ERSTELLT: 11.09.2009

FAQ Kunststoffe - umgangssprachlich auch Plastik genannt

© KFM / PIXELIO

Kunststoff ist ein synthetisch hergestellter, allgegenwärtiger  Werkstoff , der auch in der Lebensmittelindustrie breite Anwendung findet. Die Verwendung von Kunststoffen im direkten Kontakt mit Lebensmitteln ist auf europäischer Ebene einheitlich geregelt. Im Lebensmittelrecht als „Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“ bezeichnet,  umfassen sie unterschiedliche Gebrauchsgegenstände: Von Geschirr über Backformen und Pfannenwender bis Vorratsdosen und Flaschen und Flaschenverschlüssen hin zu der großen Gruppe der Verpackungensmaterialien. Kunststoff wird häufig auch in Kombination mit anderen Werkstoffen wie Papier, Holz oder Metall beispielsweise in Form von Beschichtungen verwendet.

Kunststoff besteht aus Millionen sehr langer, ineinander verschlungener Molekülketten (Polymeren), die aus sich stets wiederholenden Grundeinheiten (Monomeren) zusammengesetzt sind. Als Ausgangsmaterial für die Kunststoffherstellung dient hauptsächlich Erdöl. In chemischen Anlagen werden die Monomere synthetisch isoliert. Dann werden die Monomere verknüpft und zu kettenartigen Makromolekülen, den Polymeren verbunden.

Da die Zellen lebender Organismen aufgrund der Molekülgröße  Polymere nicht aufnehmen können, sind diese selbst biologisch inaktiv. Gefahr kann allerdings von zugesetzten Verarbeitungshilfsstoffen, auch Additive genannt, und von anderen niedermolekularen Bestandteilen, wie beispielsweise Restmonomeren und anderen unerwünschten Verunreinigungen oder Reaktionsprodukten ausgehen. Diese können sich je nach Verarbeitungsqualität und bei entsprechenden Umgebungsbedingungen aus dem Kunststoff lösen (migrieren) und somit in das Lebensmittel und in unsere Nahrungskette gelangen, z. B. Bisphenol A, Phthalate oder Acetaldehyd.

Aus diesem Grunde gelten für Kunststoffe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, besonders strenge Auflagen. Gemäß EU-Recht darf die Gesamtmenge der von Kunststoffgegenständen übertragenen Stoffe 60 mg/kg Lebensmittel nicht übersteigen. Zusätzlich ist aber auch festgelegt, welche Monomere und Additive überhaupt verwendet werden dürfen (Postitivliste) und welche maximalen Mengen dieser Stoffe an das Lebensmittel abgegeben werden dürfen (spezifische Migrationsgrenzwerte). 

Bisphenol A

Was ist Bisphenol A?

Bisphenol A wird als Ausgangssubstanz (Monomer) für die Herstellung einiger Kunststoffe (z. B. in Polycarbonat) und Kunststoffbeschichtungen (z. B. auf Epoxydharzbasis) verwendet.  Solche Kunststoffe können in Abhängigkeit von der Verarbeitungsqualität noch geringe Restmengen dieses Ausgangsstoffes enthalten, die in Kontakt mit  Lebensmitteln in diese abgegeben werden können. Polycarbonat wird aufgrund der hohen Transparenz und Temperaturbeständigkeit häufig für Babyflaschen,  Mehrwegflaschen aber auch in Medizinprodukten verwendet. Epoxydharze werden beispielsweise in der Innenbeschichtung von Konservendosen eingesetzt.

Kann Bisphenol A die Gesundheit nachteilig beeinflussen?

Bisphenol A hat eine geringe akute Giftigkeit. Es gibt keine Hinweise auf eine Krebs auslösende Wirkung. Bisphenol A gehört aber zu einer Gruppe von Substanzen, die hormonähnlich (östrogen) wirken können, so genannten endokrinen Disruptoren. Dieses Erkenntnis beruht auf Studien mit Nagetieren. Im menschlichen Körper wird Bisphenol A jedoch schnell umgewandelt und über die Nieren ausgeschieden. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zu Nagetieren, die in experimentellen Studien auch eine langsamere Ausscheidung von Bisphenol A aufweisen.

Gibt es Grenzwerte?

Für Bisphenol A wurde auf europäischer Ebene ein „TDI-Wert“ festgelegt. Dieser „tolerable daily intake“  ist eine Schätzung der Menge einer Substanz, ausgedrückt auf Basis des Körpergewichtes, die ohne nenneswertes Risiko, ein Leben lang eingenommen werden kann.

Der TDI-Wert für Bisphenol A liegt bei 0,05 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (das sind 3,0 mg für einen 60 kg schweren Menschen) und beinhaltet einen Unsicherheitsfaktor von 100 (Erklärung: Datenbasis für den TDI-Wert ist der sogenannte NOAEL-Wert. NOAEL steht für „No Observed Adverse Effect Level“. Dieser Grenzwert wird mit Tierversuchen ermittelt und ist die maximale Dosis, bei der keine nachteiligen Wirkungen beobachtet werden konnten. Durch Division des NOAEL durch einen Unsicherheitsfaktor wird der TDI errechnet. Der Unsicherheitsfaktor soll einen Sicherheitsabstand schaffen, da Ergebnisse von Tierversuchen nicht unbedingt 1:1 auf den Menschen übertragbar sind).

Für Lebensmittelkontaktmaterialien auf Basis von Kunststoff wurde europaweit ein spezifischer Migrationsgrenzwert von 0,6 mg/kg Lebensmittel festgelegt. Babyfläschchen aus Polycarbonat dürfen nur so viel Bisphenol A in die Babynahrung abgeben, dass die Aufnahme des Babys sicher unter dem TDI-Wert bleibt. Zusätzlich muss der spezifische Migrationsgrenzwert eingehalten werden. Untersuchungen der AGES und anderer europäischer Lebensmitteluntersuchungsanstalten wiesen im Inhalt haushaltsüblich erwärmter Babyfläschchen kein Bisphenol A nach.

Weichmacher und Phthalate

o-Phthalsäureester

Weichmacher halten Kunststoffprodukte geschmeidig. Sie sind deshalb eine viel genutzte Industriechemikalie, die vor allem bei Weich-PVC eingesetzt wird. Die bedeutendste Gruppe der Weichmacher sind die Phthalate. Sie kommen in  vielen verbrauchernahen Produkten vor, zum Beispiel in Bodenbelägen, Tapeten, kunststoffbeschichteten Verpackungsmaterialien, Kinderspielzeug, Lacken, Anstrich- und Beschichtungsmitteln und Kosmetika, aber auch in Medizinprodukten und Arzneimitteln, wie in Infusionsschläuchen, Kapseln und Filmtabletten. Phthalate sind nicht chemisch an PVC gebunden und werden durch Kontakt mit Wasser oder Fett aus den Materialien herausgelöst.   

Phtalate bestimmter Gruppen, nämlich Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und Benzylbutylphthalat (BBP), wurden lt. Richtlinie 2005/84/EG als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Da sich der Organismus von Kindern noch entwickelt, reagiert er besonders empfindlich auf fortpflanzungsgefährdende Substanzen. Aus diesen Gründen ist die Verwendung dieser Phthalate in Spielzeug verboten. Bei anderem Spielzeug aus Weichkunststoff, das nicht längere Zeit in den Mund genommen wird (Tragetäschchen, Taschenwärmer, Hüpfball), sind Phthalate zwar auch verboten, stellen jedoch keine Gesundheitsgefährdung dar.

Bei der letzten Schwerpunktaktion im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wurden Spielzeugproben unterschiedlicher Härte, z. B. Beißringe, Spielzeugautos, Hüpfbälle, Anziehpuppen, etc. auf Phthalate untersucht. Zusätzlich wurden auch andere Analysen bezüglich sicherheitsrelevanter Aspekte durchgeführt - mechanische und physikalische Eigenschaften, Entflammbarkeit sowie sensorische Untersuchungen. Insgesamt wurden 81 Proben zu dieser Schwerpunktaktion gezogen.
Davon wurden 9 Proben (11,1 %) wegen Phtalaten beanstandet. Zwei weitere Produkte enthielten Phtalate, wurden aber nicht beanstandet, weil sie nicht in den Mund genommen werden (Hüpfball, Taschenwärmer).

Die spezifischen Anforderungen bezüglich Phthalate für Spielzeug sind in der Weichmacherverordnung, BGBl. II Nr. 355/2006 (basierend auf EU-Recht) geregelt, welche seit Jänner 2007 gilt.

DEHP, DBP und BBP dürfen auch nicht in Zubereitungen für den privaten Endverbraucher, wie in Lacken und Farben sowie in kosmetischen Mitteln enthalten sein. Auch die Verwendung von Phthalaten in Kunststoffen für Lebensmittelverpackungen wurde EU-weit neu reguliert (Richtlinie 2007/19/EG) und nochmals stark eingeschränkt.

Acetaldehyd

Acetaldehyd

Was ist Acetaldehyd?

Acetaldehyd ist das Zwischenprodukt der Oxidation von Alkohol zu Essigsäure, ist wasserlöslich, sehr reaktiv und leicht entzündlich. Unter 21° C ist Acetaldehyd flüssig, oberhalb 21° C ein farbloses Gas. Es ist charakterisiert durch seinen durchdringenden, fruchtig-aromatischen Geruch.

Acetaldehyd entsteht bei Stoffwechselvorgängen, z. B. auch im menschlichen Organismus, ferner bei der alkoholischen Gärung. Es ist natürlicher Bestandteil von Früchten und Gemüse und kommt u. a. in Essig, alkoholischen Getränken und Kaffee vor.

Welche gesundheitliche Bedeutung hat Acetaldehyd?

Acetaldehyd ist ein Stoff, der von Natur aus in Obst und Gemüse vorkommt. Es wird vom Magen-Darm-Trakt schnell aufgenommen und im menschlichen Stoffwechsel verarbeitet, der ihn auch selbst synthetisieren kann.

Acetaldehyd in Lebensmitteln (z. B. als Zusatzstoff) ist nach Bewertung der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA gesundheitlich unbedenklich. Höhere Mengen an Acetaldehyd können mitunter den Geschmack eines Lebensmittels beeinflussen.

Wieviel Acetaldehyd ist in Lebensmitteln enthalten?

In Obst und Gemüse kommt Acetaldehyd natürlicherweise vor. Es entsteht auch bei der alkoholischen Gärung. Die tägliche Aufnahme eines erwachsenen Menschen an Acetaldehyd über Lebensmittel wird auf 50 bis 200 Milligramm geschätzt.

Wie gelangt Acetaldehyd ins Mineralwasser?

Wird Mineralwasser in PET-Kunststoffflaschen abgefüllt, kann daraus Acetaldehyd in geringen Mengen in das Mineralwasser übergehen („migrieren“). Die Menge hängt vom verwendeten PET-Rohmaterial, der Art der Flaschen-Herstellung sowie den Lagerungsbedingungen des Produkts (Dauer, Temperatur, Sonnenlicht) ab. Die Entstehung von Acetaldehyd kann durch eine sachgerechte, d. h. kühle und lichtgeschützte Lagerung des Wassers im Handel und beim Konsumenten vermindert werden.

Wie viel Acetaldehyd ist in Mineralwasser enthalten?

In der Regel liegt die Acetaldehyd-Menge, die aus PET-Flaschen in das Mineralwasser migrieren kann, deutlich unter den natürlich vorkommenden Gehalten in Lebensmitteln (weit unter 1 Milligramm/Liter).

Gibt es Grenzwerte für Acetaldehyd in Mineralwasser?

Für Acetaldehyd in Lebensmitteln ist kein Grenzwert vorgesehen, weil die natürlich vorkommenden Gehalte im Hinblick auf eventuelle gesundheitliche Risiken als unkritisch beurteilt werden. Das gilt auch für die Acetaldehyd-Mengen, die in natürlichem Mineralwasser gefunden werden. Rechtlich geregelt ist der Übergang von Stoffen aus Packmitteln in Lebensmitteln. Sie dürfen nur in gesundheitlich unbedenklichen Mengen in das Füllgut migrieren. Unabhängig von der Art des Füllgutes limitiert das EU-Recht die Acetaldehyd-Migration mit dem Wert von 6 Milligramm/Liter.

Weiterführende Informationen

Das Bundesministeriums für Gesundheit informiert:

Was Sie beim Einkauf von Spielzeug beachten sollten!

Um Ihnen die Wahl des richtigen Spielzeugs zu erleichtern, gibt Ihnen das Bundesministerium für Gesundheit einige Tipps und Ratschläge zum Thema „Spielzeugkauf" und stellt eine Checkliste zur Verfügung.

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