FAQ Bisphenol A
Was ist Bisphenol A und wo wird es verwendet?
Bisphenol A ist eine häufig verwendete Industriechemikalie und findet sich in zahlreichen Produkten des täglichen Gebrauchs. Die Jahresproduktion dieses Stoffes wird auf etwa 4 Millionen Tonnen weltweit geschätzt.
Bisphenol A wird als Ausgangssubstanz (Monomer) für die Herstellung des Kunststoffes Polycarbonat und von Epoxydharzen verwendet. Es findet sich aber auch in Spezialanwendungen wie z. B. in Thermopapier (Kassabons, Fax-Papier) und als Zusatzstoff in PVC-Produkten.
Polycarbonat wird aufgrund der hohen Transparenz, der guten mechanischen Eigenschaften und Temperaturbeständigkeit beispielsweise im Baubereich (Kunstglas), für CD/DVD-Rohlinge, in Medizinprodukten und auch für Produkte im Kontakt mit Lebensmitteln, wie beispielsweise für Mikrowellengeschirr, Getränkeflaschen und bisher auch in Babyfläschen und in Babyschnullern (im harten Schildteil) verwendet.
Epoxydharze werden in großen Mengen im Baubereich (Schiffs- und Formenbau, Rohrleitungen) eingesetzt. Im Kontakt mit Lebensmittel finden sich Epoxydharze hauptsächlich in Form von Innenbeschichtungen von Konserven- und Getränkedosen und von Verpackungsklebstoffen.
Kann Bisphenol A die Gesundheit nachteilig beeinflussen?
Bisphenol A hat eine geringe akute Giftigkeit. Es gibt keine Hinweise auf eine Krebs auslösende oder erbgutschädigende Wirkung. Bisphenol A gehört aber zu einer Gruppe von Substanzen, die hormonähnlich (östrogen) wirken können, so genannten endokrinen Disruptoren. Diese Erkenntnis beruht auf Studien mit Nagetieren.
Neuere Studien habe allerdings erhebliche Unterschiede zwischen der Wirkung im menschlichen Körper und im Nagetier aufgezeigt. Im menschlichen Körper wird Bisphenol A schnell umgewandelt und über die Nieren ausgeschieden. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zu Nagetieren, die in experimentellen Studien auch eine langsamere Ausscheidung von Bisphenol A aufweisen.
Da Säuglinge eventuell besonders anfällig für mögliche Auswirkungen von Bisphenol A sind und obwohl angenommen wird, dass auch ein Säugling diesen Stoff abbauen kann, und auch wenn das Risiko - besonders für die menschliche Gesundheit - noch nicht vollständig geklärt wurde, empfiehlt es sich, die Bisphenol A-Exposition bei Säuglingen so weit wie vernünftigerweise möglich zu reduzieren, bis weitere wissenschaftliche Daten vorliegen, die die toxikologische Relevanz einiger beobachteten Auswirkungen von Bisphenol A klären, insbesondere in Bezug auf biochemische Veränderungen im Gehirn, immunmodulatorische Effekte und erhöhtes Risiko, Brusttumore zu entwickeln (Zif. 15 Erwägungsgründe der RICHTLINIE 2011/8/EU DER KOMMISSION vom 28. Januar 2011).
Gibt es Grenzwerte?
Für Bisphenol A wurde auf europäischer Ebene ein „TDI-Wert“ festgelegt. Dieser „tolerable daily intake“ ist eine Schätzung der Menge einer Substanz, ausgedrückt auf Basis des Körpergewichtes, die ohne nenneswertes Risiko ein Leben lang eingenommen werden kann.
Der TDI-Wert für Bisphenol A liegt bei 0,05 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (das sind 3,0 mg für einen 60 kg schweren Menschen pro Tag) und beinhaltet einen Unsicherheitsfaktor von 100 (Erklärung: Datenbasis für den TDI-Wert ist der sogenannte NOAEL-Wert. NOAEL steht für "No Observed Adverse Effect Level". Dieser Grenzwert wird mit Tierversuchen ermittelt und ist die maximale Dosis, bei der keine nachteiligen Wirkungen beobachtet werden konnten. Durch Division des NOAEL durch einen Unsicherheitsfaktor wird der TDI errechnet. Der Unsicherheitsfaktor soll einen Sicherheitsabstand schaffen, da Ergebnisse von Tierversuchen nicht unbedingt 1:1 auf den Menschen übertragbar sind).
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) hat am 30.09.2010 diesen Wert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) für Bisphenol A nochmals bestätigt.
Aufgrund der Tatsache, dass in der Bewertung der EFSA festgehalten wurde, neben der routinemäßigen Beobachtung neue bedeutende Erkenntnisse regelmäßig zu betrachten, hat die EFSA seitens der Europäischen Kommission einen neuen speziellen Auftrag erhalten. Dies betrifft insbesondere Ausarbeitungen der französischen Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) und die damit verbundenenen Bewertungen der eventuell abweichenden Ansichten verschiedener Gremien hinsichtlich der potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen von Bisphenol A. Eine Vorlage der Ergebnisse ist Ende 2011 vorgesehen.
Nähere Informationen über die Aktivitäten der EFSA finden Sie unter diesem Link
Für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff ist europaweit (Verordnung (EU) Nr. 10/2011) ein spezifischer Migrationsgrenzwert von 0,6 mg/kg Lebensmittel festgelegt. Allerdings ist gemäß dieser Verordnung im Sinne des Vorsorgeprinzipes Bisphenol A nicht mehr zu verwenden für die Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat.
Aktivitäten in Europa
Die Diskussion um Bisphenol A wird derzeit in vielen Staaten weltweit geführt. Dänemark hat am 26.03.2010 als erstes Land in der EU Bisphenol A in Babysaugern (Schnuller und Sauger an Flaschen) und in Verpackungsmaterialien für Babynahrung verboten. Dies gelte solange, bis jegliche Zweifel an der Ungefährlichkeit des Stoffes ausgeräumt sind. In Frankreich gilt seit 30.06.2010 ein Verbot für Bisphenol A-hältige Babyfläschchen.
Am 28.01.2011 folgte mit der Richtlinie 2011/8/EU das EU-Verbot für die Verwendung von Bisphenol A bei der Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat. Dieses Verbot wurde dann durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 321/2011, mit der die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 geändert wurde, aktualisiert.
Aktivitäten in Österreich
Das Gesundheitsministerium hat nun in weiterer Konsequenz zum Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen auch die Verwendung von Bisphenol A in Beißringen und Beruhigungssauger (Schnuller) untersagt. Mit der Verordnung BGBl. 327/2011 dürfen Beruhigungssauger und Beißringe, die Bisphenol A enthalten, nur mehr bis zum Abbau der Bestände in Verkehr gebracht werden.
Hiermit wird zum einen dem Prinzip des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für Kleinkinder und zum anderen den wiederholt in der AGES und anderen Prüfinstituten im Spurenbereich nachgewiesenen Bisphenol A Mengen in solchen Produkten Rechnung getragen.
AGES
Ort: 1220, Spargelfeldstraße 191
Dienstort: Wien
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit