Bisphenol A und Babyfläschchen
Die meisten Kunststoff-Babyfläschchen bestehen aus dem Kunststoff Polycarbonat (PC). Da Säuglinge oft ausschließlich über Fläschchen ernährt werden, unterliegen Babyfläschchen einer regelmäßigen amtlichen Kontrolle.
Augenmerk liegt dabei nicht auf dem Fläschchen selbst (da es aus Kunststoff besteht, weiß man, welche Ausgangs- und Zusatzstoffe enthalten sind), sondern auf dem Flascheninhalt, der Säuglingsnahrung, die das Baby zu sich nimmt und in der daher möglichst keine Fremdsubstanzen enthalten sein sollen. Bei den Untersuchungen im nationalen Referenzlabor der AGES wird daher überprüft, ob Bisphenol A (BPA) – ein zugelassener Ausgangsstoff hauptsächlich für Polycarbonat – unter standardisierten, der Praxis entsprechenden Prüfbedingungen auf den Flascheninhalt übergeht.
Bei einer speziellen Testserie, bei der die Sicherheit von Babyfläschchen, die schon länger in Gebrauch stehen, überprüft werden sollte, wurde die Innenseite der Fläschchen mit eine Drahtbürst aufgeraut, die Fläschchen mehrmals im Geschirrspüler gereinigt und das mit Milchsimulans gefüllte Fläschchen in der Mikrowelle erhitzt. Die so erhaltenen Migrationslösungen wurden dann auf eventuell übergegangene Einzelsubstanzen, wie z.B. BPA , aber auch auf die Gesamtmenge (Gesamtmigration) aller eventuell migrierten Substanzen herangezogen. Bei dieser Babyfläschchen-Schwerpunktaktion wurde bei keinem Test Bisphenol A in der Migrationslösung nachgewiesen (Nachweisgrenze 0,02 mg BPA/ kg) . Generell liegen die Ergebnisse der vergangenen Jahre weit unter dem spezifischen Migrationslimit von 0,6 mg/kg Lebensmittel. Diese Migrationsgrenzwerte werden von den Toxikologen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) so festgesetzt, dass bei der lebenslangen Aufnahme von verpackten Lebensmitteln eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Aus Sicht der Lebensmittelsicherheit besteht daher kein Grund, Babyfläschchen aus Polycarbonat vom Markt zu nehmen.
Aus Hygienegründen wird allerdings geraten, Fläschchen, die durch starke Benutzung bereits trüb geworden sind, durch neue zu ersetzen, da bei stark angegriffenen Oberflächen die gängigen Haushalts-Sterilisationsmethoden oft nicht mehr für die hygienische Sicherheit ausreichen.
Gesetzliche Grundlagen
Kunststoffe, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, unterliegen der Regelung der Europäischen Plastic Directive, die durch die Kunststoffverordnung, BGBl. II Nr. 476/2003 in nationales Recht umgesetzt wurde. Zur Herstellung von Lebensmittelkontaktgegenständen aus Kunststoff dürfen nur die in dieser Verordnung genannten Ausgangs- und Hilfsstoffe unter Einhaltung der für sie geltenden Einschränkungen und/oder Spezifikationen verwendet werden.
Bisphenol A (BPA) stellt einen zugelassenen Ausgangsstoff hauptsächlich für den Kunststoff Polycarbonat dar und ist mit einem spezifischen Migrationslimit von 0,6 mg/kg Lebensmittel(simulans) versehen.
Schwerpunktaktion Bisphenol A in Babyfläschchen
Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angeordneten Schwerpunktaktion wurden im Jänner und Februar 2010 Babyfläschchen aus Kunststoff auf die Migration von Bisphenol A in das Lebensmittel untersucht. Von den Lebensmittelkontrolloren der Länder Niederösterreich, Steiermark und Tirol wurden 30 Proben gezogen; die Untersuchung und Bewertung erfolgte durch die AGES: Im Falle der Trinkflaschen aus Polycarbonat lagen alle Messwerte um das 300- bis 1000-Fache unter dem EU-weit gültigen Grenzwert.
Untersuchungsergebnisse zu Bisphenol A in Babyfläschen vom 02.07.2010
Weiterführende Informationen
AGES
Ort: 1220, Spargelfeldstraße 191
Dienstort: Wien
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit