Untersuchungen von Bio-Lebensmitteln auf Pestizide

Wichtige Maßnahme, um Etikettenschwindel vorzubeugen und Verbraucher vor Täuschung zu schützen

Der Marktanteil von Obst und Gemüse aus biologischer Produktion nimmt in Österreich seit Jahren kontinuierlich zu. Dies entspricht dem Bedürfnis vieler Verbraucher nach möglichst naturbelassenen, rückstandsfreien Lebensmitteln: Gerade der Verzicht auf den Einsatz von chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln ist ein zentrales Element des Biologischen Landbaus. Die Erzeugung und Verarbeitung nach ökologischen Gesichtspunkten wird nach den allgemeinen Lebensmittel-Vorschriften kontrolliert. Darüber hinaus müssen sich Hersteller von „Bio-Produkten“ auch nach der EG-Öko-Verordnung 834/2007 bzw. 889/2008 regelmäßig strengen unabhängigen Prüfungen durch staatlich zugelassene Kontrollstellen unterziehen.

In der Praxis müssen daher die Höchstwerte für synthetische Pflanzenschutzmittel unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg liegen. Mit dem steigenden Angebot auf dem Markt wächst aber auch das Risiko, dass konventionelle Ware unter dem Siegel „bio“ vermarktet wird und diese strengen Grenzwerte nicht immer eingehalten werden. Unter diesem Gesichtspunkt wird daher auch Bio-Ware auf Rückstände von synthetischen Pflanzenschutzmitteln untersucht.

Untersuchungsergebnisse 2008

Im Vorjahr wurden vom Kompetenzzentrum Pflanzenschutzmittelrückstände der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, insgesamt 140 Proben aus biologischem Anbau – Obst (79 Proben), Gemüse (24 Proben) und sonstige Produkte wie z. B. Nudeln, Tee oder Olivenöl (32 Proben) – auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Der Großteil der als „Bio“ deklarierten Waren entsprach den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung, d. h. es wurden keine Rückstände nachgewiesen (77 Prozent der Proben bei Obst, 87,5 Prozent der Gemüseproben und 72 Prozent bei den sonstigen Bio-Waren).

Einige synthetische Pflanzenschutzmittel haben allerdings eine relativ lange Halbwertszeit im Boden. Das bedeutet, dass in Pflanzen, die nicht damit behandelt wurden, dennoch minimale Rückstände dieser Mittel aufweisen können. Trotz strenger Auflagen und Kontrollen muss man daher in der Praxis mit einem gewissen Level nachweisbarer Rückstände unter dem Grenzwert rechnen. Dazu tragen sicher auch die immer sensibleren Nachweismethoden bei. So lassen sich auch die nachgewiesenen Rückstände unter dem Grenzwert von 0,01 mg/kg bei 19 Prozent der Obstproben, acht Prozent der Gemüseproben und 25 Prozent der sonstigen Biowaren erklären.

Werden aber Konzentrationen von Wirkstoffen über dem Grenzwert nachgewiesen, deuten diese ziemlich deutlich auf eine missbräuchliche Verwendung von synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Biolandbau hin. In der Warengruppe Obst waren zwei Pfirsichproben aus Italien, die im Supermarkt gezogen wurden, betroffen. Bei Gemüse entsprach eine Probe Spinat aus Österreich, gezogen in einem Biomarkt, nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Bei den sonstigen Biowaren wurden in einer Probe natives Bio-Olivenöl (Herkunft Italien, Supermarkt) Rückstände von zwei nicht erlaubten Wirkstoffen gefunden. Diese Untersuchungen zeigen, dass eine umfassende Kontrolle zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung notwendig ist.

Lebensmittelaufsichtsbehörden setzen Maßnahmen

Die Durchführung der Kontrollen liegt bei den Ländern. Die Lebensmittelaufsichtsorgane der Länder ziehen die Proben an den in den Plänen vorgegebenen Stellen (z. B. Einzelhandel, Großhandel) und übergeben sie den dazu befugten Untersuchungsanstalten. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden wiederum an die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder übermittelt und dienen als Grundlage für allfällige Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung.

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