Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angeordneten Schwerpunktaktion wurde zwischen Februar und März 2009 Zahnpasta, vorwiegend aus Billigläden, auf einen möglichen Gehalt von DEG (Diethylenglycol) überprüft. Österreichweit wurden von den amtlichen Lebensmittelkontrolloren der Länder 88 Proben gezogen. Die Untersuchung und Bewertung der Proben erfolgte in der AGES. In zwei Proben wurde DEG nachgewiesen, ein Mal in einer Konzentration von 3,61 Prozent, ein Mal unter der Bestimmungsgrenze von 0,1 Prozent. Insgesamt wurden 19 Proben beanstandet, überwiegend wegen Kennzeichnungsmängeln.
Was ist DEG?
Diethylenglycol (DEG) gehört zur Gruppe der Alkohole. Verwendung findet es u. a. als Frostschutzmittel und als Lösungsmittel, auch in der Kosmetikindustrie. Hohe Aufnahmemengen können zu akutem Nierenversagen führen. Seit 4. November 2009 darf DEG in kosmetischen Mitteln nicht mehr eingesetzt werden; ein Gehalt bis zu 0,1 Prozent DEG wird als Spuren von Bestandteilen akzeptiert.
Ergebnisse der Untersuchungen
Schwerpunkt der Aktion lag auf der Überprüfung auf DEG, des angegebenen Fluoridgehalts und der damit verbundenen Warnhinweise und der korrekten Kennzeichnung.
DEG konnte in zwei Proben nachgewiesen werden. Einmal in einer Konzentration von 3,61 Prozent und einmal unter der Bestimmungsgrenze von 0,1 Prozent (d. h. DEG konnte zwar nachgewiesen werden, allerdings in so kleinen Mengen, dass eine exakte mengenmäßige Bestimmung nicht mehr möglich ist). Die Probe mit dem höheren Wert wurde beanstandet.
Vier Proben wurden als „irreführend“ beanstandet: Drei warben mit „no artificial ingredients“ (keine künstlichen Inhaltsstoffe), allerdings wurde das künstliche Konservierungsmittel „Methylparaben“ nachgewiesen. Bei einer Probe wurde Teebaumöl beworben, das nachweislich nicht eingesetzt worden war. Bei 15 Proben gab es Kennzeichnungsmängel.
Worauf Sie achten sollten
Für Zahnpasta mit einem Fluoridgehalt von 0,10 bis 0,15 Prozent muss folgender Warnhinweis vorhanden sein: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“ Weiters muss auch der Warnhinweis „enthält…“ unter Benennung der Fluoridverbindung angegeben sein.