Untersuchung von Rohmilchkäse auf Listerien

(c) Paul-Georg Meister / PIXELIO

Überwachungsprogramm zeigt, dass es nur in Einzelfällen Hygieneprobleme gibt

Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) angeordneten Schwerpunktaktion wurde von der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Frisch- und Weichkäse aus Schaf- und Ziegenrohmilch auf das Vorhandensein von Listerien untersucht. Die Proben wurden von den Lebensmittelaufsichten der Länder im Zeitraum Jänner bis März 2008 gezogen und an die AGES übermittelt.

Lediglich in einer von 71 Proben wurden Listerien über dem Grenzwert festgestellt, die Probe wurde als gesundheitsschädlich beurteilt.

Listerien sind in der Umwelt weit verbreitet

Das Bakterium Listeria moncytogenes kommt in der Umwelt praktisch überall vor. Im landwirtschaftlichen Bereich findet man sie z. B. im Tierfutter, aber auch im Kot der Tiere. Beim Melken oder Schlachten können sie in Lebensmittel gelangen. Vor allem Lebensmittel, die vor dem Verzehr nicht mehr erhitzt werden – Rohmilchkäse, aber auch marinierte oder geräucherte Fischerzeugnisse sowie vakuumverpackte Lebensmittel – können in dieser Hinsicht kontaminiert sein. Aber auch erhitzte oder anderweitig haltbar gemachte Lebensmittel können nachträglich verunreinigt werden. Eine Besonderheit der Listerien ist ihre Fähigkeit, sich auch bei Kühlschranktemperaturen zu vermehren. Erkrankungen beim Menschen äußern sich in Symptomen ähnlich einem grippalen Infekt; es kann aber auch zu schweren Erkrankungsformen kommen.

Ergebnisse der Aktion

Bei 70 im Vorjahr gezogenen Proben konnte keine Kontamination durch Listerien nachgewiesen werden. Bei einer Probe (1,4%), einem Rohmilchkäse, der in Frankreich hergestellt worden war, wurde Listeria monocytogenes in einer Anzahl von 340 KBE/g (KBE = Kolonie bildende Einheiten) nachgewiesen. Der Grenzwert als Lebensmittelsicherheitskriterium ist in der VO (EG) NR.1441/2007 für diese Produktgruppe mit 100 KBE/g festgelegt. Der nachgewiesene Wert von 340 kBE/g ist eine klare Überschreitung dieses Grenzwertes, daher wurde diese Probe als „nicht sicher – gesundheitsschädlich“ beurteilt.

Risiko für Schwangere

Das Risiko einer schweren Form der Listeriose genannten Erkrankung mit Sepsis und Gehirnhautentzündung ist vor allem bei abwehrgeschwächten Personen und Schwangeren höher. Bei Schwangeren besteht dabei das Risiko, dass Listerien das ungeborene Kind befallen und eine schwere Erkrankung des Neugeborenen verursachen, ja sogar Früh- oder Totgeburten auslösen können. Um eine lebensmittelbedingte Infektion zu vermeiden und möglichen Schäden des Ungeborenen vorzubeugen, sollten Schwangere daher auf so genannte Risikolebensmittel (rohes oder unvollständig durchgegartes Fleisch, Met- und Rohwürste, Rohmilch oder Rohmilchprodukte, geschmierter Käse, kalt geräucherte Fische, rohe Muscheln und Speisen, die rohe Eier enthalten) generell verzichten, sowie bei der Zubereitung und Lagerung von Nahrungsmitteln auf eine besonders sorgfältige Küchenhygiene achten.

Mehr Hinweise zur Vermeidung lebensmittelbedingter Infektionen während der Schwangerschaft bietet der AGES-Folder „Schwangerschaft“.

Lebensmittelaufsichtsbehörden setzen Maßnahmen
Die Durchführung der Kontrollen liegt bei den Ländern. Die Lebensmittelaufsichtsorgane der Länder ziehen die Proben an den in den Plänen vorgegebenen Stellen (z. B. Einzelhandel, Großhandel) und übergeben sie den dazu befugten Untersuchungsanstalten. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden wiederum an die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder übermittelt und dienen als Grundlage für allfällige Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung.

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