Untersuchung auf Schimmelpilzgifte in glutenfreien getreidehältigen Lebensmitteln

Schwerpunktaktion zeigt keine Belastungen

Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) angeordneten Schwerpunktaktion sollte von der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, ein Überblick über die Belastung von glutenfreien getreidehältigen Lebensmitteln mit Fusarientoxinen (Schimmelpilzgiften) gewonnen werden. Die Proben wurden von den Mitarbeiter/-innen der Lebensmittelaufsichten der Länder im Februar 2008 gezogen und an die AGES übermittelt.

Erfreuliches Ergebnis: Keine der untersuchten 61 Proben musste beanstandet werden.

Was sind Fusarientoxine?

Fusarien sind eine Gattung von Schimmelpilzen. Sie produzieren zum Teil sehr wirkungsvolle Gifte, die beim Menschen, vor allem aber bei Tieren akute und chronische Vergiftungen auslösen können. Fusarien bilden sich bereits an Getreide auf dem Feld, aber auch bei der Lagerung der Ernte.
Für die Schwerpunktaktion wurden glutenfreie getreidehältige Lebensmittel untersucht. Es handelt sich dabei um Produkte, in denen Mais, Hafer oder Reis enthalten sind, die speziell für an Zöliakie erkrankte Personen hergestellt werden. Zöliakie ist eine chronische Erkrankung der Dünndarmschleimhaut, die auf einer Unverträglichkeit des in vielen Getreidearten enthaltenen Glutens (Klebereiweiß) beruht. Diese Unverträglichkeit bleibt ein Leben lang bestehen und kann derzeit nicht ursächlich behandelt werden. Betroffene Personen müssen daher eine glutenfreie Diät einhalten.

Ergebnisse der Aktion

Im Zuge der Schwerpunktaktion wurden von den Lebensmittelaufsichtorganen in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark insgesamt 61 Lebensmittelproben gezogen und von der AGES untersucht. Keine Probe musste beanstandet werden. Lediglich eine Probe war insofern auffällig, da sie knapp an dem durch die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgelegten Grenzwert von 1000 µg/kg für zum unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel auf Maisbasis lag.

Vorsicht bei Schimmelbefall

Grundsätzlich sollte man bei schimmeligen Lebensmitteln Vorsicht walten lassen und sie entsorgen. Denn ohne aufwändige Untersuchung lässt sich nie sagen, um welchen Schimmelpilz es sich handelt und ob er schon Toxine gebildet hat. Es hilft auch nicht, sichtbaren Befall wegzuschneiden – die Gifte von Schimmelpilzen sind zu diesem Zeitpunkt schon längst im Lebensmittel vorhanden.

Lebensmittelaufsichtsbehörden setzen Maßnahmen

Die Durchführung der Kontrollen liegt bei den Ländern. Die Lebensmittelaufsichtsorgane der Länder ziehen die Proben an den in den Plänen vorgegebenen Stellen (z. B. Einzelhandel, Großhandel) und übergeben sie den dazu befugten Untersuchungsanstalten. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden wiederum an die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder übermittelt und dienen als Grundlage für allfällige Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung.

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