Kräutertees und Gewürze: Ionisierende Bestrahlung zur Haltbarkeit

Eine entsprechende Produktkennzeichnung ist zwingend

Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) angeordneten Schwerpunktaktion wurden von der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Gewürze auf eine Behandlung mit ionisierender Bestrahlung kontrolliert. Eine weitere Schwerpunktaktion nahm Kräutertees unter die Lupe. Die amtlichen Proben dazu wurden von den Lebensmittelaufsichten der Länder im Zeitraum Februar bis April 2008 (Kräutertees) und April bis Mai 2008 (Gewürze) gezogen und an die AGES übermittelt.

Zur Keimreduzierung ist in Österreich die Behandlung durch ionisierende Strahlen bei getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen erlaubt. Wurden Gewürze bzw. Kräuter derart behandelt, dann ist eine Kennzeichnung auf der Verpackung verpflichtend. Ziel dieser Schwerpunktaktionen ist es festzustellen, ob diese Lebensmittelprodukte durch ionisierende Bestrahlung behandelt wurden und ob diese Produkte dann auch ordnungsgemäß gekennzeichnet wurden, um so einer Konsumententäuschung vorzubeugen.

Warum Bestrahlung?

Die Lebensmittelbestrahlung stellt ein physikalisches Konservierungsverfahren durch Behandlung mit ionisierender Strahlung dar. Als ionisierende Strahlung werden typischerweise Elektronen oder die Gammastrahlung aus dem radioaktiven Zerfall von Cobalt-60 verwendet. Durch die Bestrahlung wird das Lebensmittel nicht radioaktiv. Die Behandlung mit ionisierender Strahlung bewirkt eine Abtötung von Mikroorganismen sowie die Verzögerung von Reifungs- und Keimungsprozessen und somit eine Verlängerung der Haltbarkeit.

Ergebnisse der Untersuchungen

Pfeffer, Knoblauch, Paprika, Origanum, Majoran, Thymian, Basilikum: Insgesamt wurden im Vorjahr 46 Proben, die diese Gewürze enthielten, bundesweit gezogen. Bei keiner einzigen Gewürzprobe wurde eine Behandlung mit ionisierender Bestrahlung nachgewiesen. Ähnliches gilt für die Untersuchungen der Kräuterteeproben. Allerdings war hier bei einer der 39 untersuchten Proben – ein Fitnesstee mit Kräutern eines österreichischen Herstellers – eine erlaubte Behandlung mit ionisierenden Strahlen nachweisbar. Da eine entsprechende Kennzeichnung aber fehlte, wurde sie beanstandet. Das Ergebnis wurde an die Lebensmittelaufsicht der Länder übermittelt. Insgesamt gesehen ist das Ergebnis der vorliegenden beiden Aktionen – bei der es sich de facto um eine Marktüberwachung der Kennzeichnung handelt – als sehr zufriedenstellend zu bewerten.

Lebensmittelaufsichtsbehörden setzen Maßnahmen

Die Durchführung der Kontrollen liegt bei den Ländern. Die Lebensmittelaufsichtsorgane der Länder ziehen die Proben an den in den Plänen vorgegebenen Stellen (z. B. Einzelhandel, Großhandel) und übergeben sie den dazu befugten Untersuchungsanstalten. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden wiederum an die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder übermittelt und dienen als Grundlage für allfällige Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung.

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