Kindernahrung: Obst- und Gemüsebreie sind sicher
Keine einzige Beanstandung bei Schwerpunktaktion
Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) angeordneten Schwerpunktaktion wurde von der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Kinderbrei auf Obst- und Gemüsebasis untersucht. Bei 79 Proben wurde der Nitratgehalt (bei Gemüseprodukten) untersucht und eine mögliche Belastung mit Schwermetallen, radioaktiven Isotopen und Pflanzenschutzmittelrückständen überprüft. Weiters sollte ein Überblick über die mikrobiologischen Situation der Breie gewonnen werden. Die amtlichen Proben dazu wurden von den Lebensmittelaufsichten der Länder im Zeitraum März bis Mai 2008 gezogen und an die AGES übermittelt.
Erfreuliches Ergebnis der Schwerpunktaktion aus dem Vorjahr: Keine Probe musste beanstandet werden.
Zahlreiche Untersuchungen
Kindernahrung unterliegt von Seiten der Hersteller besonderer Qualitätskontrollen. Da es sich bei Kindernahrung um einen besonders sensiblen Bereich handelt, wird sie regelmäßig auf ihre Zusammensetzung und eventuell vorhandene Rückstände hin kontrolliert.
Nitrate beispielsweise sind wesentliche Nährstoffe (Stickstoffquelle) für Pflanzen. Durch die Umwandlung in Nitrit stellen sie jedoch ein Gesundheitsrisiko dar. Es müssen daher von Seiten der Hersteller strenge Grenzwerte eingehalten werden. Dasselbe gilt für Pflanzenschutzmittelrückstände oder Rückstände von Schwermetallen. Gesundheitsschädliche Keime haben in Kindernahrung ebenfalls nichts verloren, daher die genauen Untersuchungen auf eine mögliche mikrobielle Belastung. Radioaktive Isotope wie Cäsium-137 sind in Österreich als Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl im Jahr 1986 immer noch messbar (v. a. in Wildfleisch und Pilzen). Obst, Gemüse, Kartoffeln und Getreide allerdings weisen in Österreich in der Regel Cäsium-137-Gehalte von weniger als 1 Bequerel (Bq) pro Kilogramm. Zum Vergleich: Der zulässige EU-Grenzwert für Lebensmittel liegt bei 600 Bq/kg, der für Babynahrung und Milch bei 370 Bq/kg. Alle Proben, die in den Labors der AGES untersucht wurden, entsprachen allen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Dieses Ergebnis zeigt, dass die Überwachung im Rahmen des vom BMGFJ vorgegebenen Probenplans funktioniert.
Lebensmittelaufsichtsbehörden setzen Maßnahmen
Die Durchführung der Kontrollen liegt bei den Ländern. Die Lebensmittelaufsichtsorgane der Länder ziehen die Proben an den in den Plänen vorgegebenen Stellen (z. B. Einzelhandel, Großhandel) und übergeben sie den dazu befugten Untersuchungsanstalten. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden wiederum an die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder übermittelt und dienen als Grundlage für allfällige Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung.
- Tee
- Zierkürbis
- Ingwer
- Bärlauch
- Teeähnliche Erzeugnisse
- Abt. Pflanzliche Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Novel Food (PNNF)
- Gewürze
- Untersuchung von Pestizid-Rückständen in Tiefkühlgemüse
- Untersuchung auf Schimmelpilzgifte in glutenfreien getreidehältigen Lebensmitteln
- gentechnisch veränderten Frühkartoffeln
- Untersuchungen von Erdbeeren auf EHEC-Bakterien
- Stechapfelsamen
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit