Keine gentechnisch veränderten Frühkartoffeln in Österreich

GVO-Kartoffelsorten in der EU nicht zugelassen

Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) angeordneten Schwerpunktaktion wurden im Vorjahr von der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Frühkartoffeln auf genetisch veränderte Organismen (GVO) untersucht. Das Ziel dieser Aktion lag in der Überprüfung, ob genetisch veränderte Kartoffeln, die in der EU nicht zugelassen sind, in Österreich im Verkehr sind. Die Proben wurden von den Mitarbeiter/-innen der Lebensmittelaufsichten der Länder im Februar 2008 gezogen und an die AGES übermittelt.

Bei keiner einzigen Probe wurde eine gentechnische Veränderung nachgewiesen.

Zahlreiche Untersuchungen – keine GVO-Sequenzen

Neben einem Screening auf bestimmte GEN-Sequenzen wurden alle 16 Proben auf Solanum tuberosum L. line EH92-527-1, auch Amflora genannt,  untersucht. Es handelt sich dabei um eine genetisch veränderte Kartoffelsorte mit besonders hohem Stärkeanteil. Diese neue Kartoffel soll nicht als Lebensmittel, sondern als Rohstoff für die Stärkeindustrie und als Futtermittel verwendet werden. Es liegt für diese Sorte zwar ein Antrag auf Zulassung als Saatgut bei der Europäischen Kommission vor, derzeit ist das Genehmigungsverfahren allerdings nicht abgeschlossen.
Diese genetisch veränderte Kartoffelsorte im Speziellen wurde in keiner Probe nachgewiesen. Auch sonst gab es bei keiner Probe Hinweise auf genetisch veränderte Kartoffeln.

Lebensmittelaufsichtsbehörden setzen Maßnahmen 

Die Durchführung der Kontrollen liegt bei den Ländern. Die Lebensmittelaufsichtsorgane der Länder ziehen die Proben an den in den Plänen vorgegebenen Stellen (z. B. Einzelhandel, Großhandel) und übergeben sie den dazu befugten Untersuchungsanstalten. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden wiederum an die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder übermittelt und dienen als Grundlage für allfällige Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung.

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