ERSTELLT: 26.11.2009 | AKTUALISIERT: 09.12.2011

Schwermetalle in Keramiktrinkbechern

Schwermetalle finden immer noch Verwendung beim Glasieren von Keramikgegenständen. Da sich bei intensiver Beanspruchung Spuren dieser zum Teil giftigen Verbindungen aus der Glasur lösen können, werden „Punschhäferl“ von Weihnachtsmärkten auf diese so genannte Schwermetalllässigkeit überprüft. Sämtliche Ergebnisse liegen weit unter den gesetzlichen Grenzwerten.

Hintergrund

Die Schwermetalle Blei, Cadmium, Barium, Antimon und Zink werden zum Teil immer noch zum Glasieren von Keramikbechern verwendet: Bleioxid beispielsweise ergibt ein gutes Flussmittel, Barium- und Zinkoxid werden als Glasbildner benötigt.

Neben unbedenklichen Farbpigmenten auf Basis von Metalloxiden wie Eisen-, Chrom- und Kobaltoxid wurden in der Vergangenheit häufig auch toxische Farbmittel wie beispielsweise Cadmiumsulfid, Antimonoxid und Bleichromat verwendet. Lösen sich diese aus der Glasur, können sie im menschlichen Körper schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. Dabei können nicht nur akute Vergiftungen durch größere Mengen sondern auch die dauerhafte Aufnahme geringer Mengen aufgrund der Anreicherung und geringen Abbaubarkeit im Körper schwere Folgen haben.

Beobachtungen zeigen, dass sowohl die Blei- als auch die Cadmiumlässigkeit (die abgegebene Menge) von Keramikgegenständen mit der Häufigkeit der Benutzung geringer wird. Allerdings konnte auch belegt werden, dass manche Keramikgegenstände über lange Zeit hinweg trotz häufiger Benutzung Blei, Cadmium und/oder Zink in gleichbleibenden Mengen an die in ihnen aufbewahrten Lebensmittel abgeben. Eine erhöhte Schwermetalllässigkeit ist auch im Falle von mechanischer und chemischer Beanspruchung bzw. durch Schädigung der Glasur zu erwarten.

Untersuchung von Punschhäferln

36 bereits oftmals gebrauchte, gereinigte „Punschhäferl“ von Weihnachtsmärkten wurden auf ihre Schwermetalllässigkeit überprüft. Durch den permanenten Reinigungsprozess unterliegen sie einer starken chemischen und physikalischen Beanspruchung. Zusätzlich sind Punsch- und Glühweingetränke aufgrund des Säure- und Alkoholgehaltes geeignet, Glasuren chemisch anzugreifen.

Geprüft wurde die Schwermetalllässigkeit mittels vierprozentiger Essigsäure bei einer Temperatur von 22 °C (± 2 °C) und einer Kontaktzeit von 24 Stunden (± 0,5 Stunden). Der Maximalmesswert für Blei war 0,021 mg/l, für Barium 0,022 mg/Füllvolumen, für Zink 0,008 mg/Füllvolumen. Die Ergebnisse für Cadmium und Antimon lagen unter der jeweiligen Bestimmungsgrenze (0,001 mg/l bzw. 0,0003 mg/Füllvolumen). Die Messdaten aller 36 Proben lagen somit weit unter den festgelegten Grenzwerten. Die Schwermetalllässigkeit war geringer als bei neuwertigen Bechern.

Gesetzliche Regelungen:

Um zu verhindern, dass Verbraucher/-innen durch blei- oder cadmiumlässige Keramikgefäße Schaden nehmen, wurden 1984 auf europäischer Ebene durch die Ceramic Directive (EG) Nr. 84/500, geändert durch die Richtlinie 2005/31/EG, Höchstmengen für die Migration von Blei (4,0 mg/l) und Cadmium (0,3 mg/l) aus Keramikartikel festgelegt. In der österreichischen Keramikverordnung BGBl. Nr. 893/1993 sind zusätzlich auch Höchstmengen für die Schwermetalle Zink, Antimon und Barium vorgegeben, wobei die Zinkabgabe mit höchstens 3 mg und die Abgabe von Antimon und Barium mit höchstens 1 mg bezogen auf das Füllvolumen festgelegt ist.

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Johanna Foisner

Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, GGst, Getr
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

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