Pflanzenschutzmittel-Rückstände in/auf Zitrusfrüchten - vergleichende Untersuchung der Gesamtfrucht zum verzehrbaren Anteil
Im Dezember 2007 wurden im Kompetenzzentrum Pflanzenschutzmittelrückstände Innsbruck (PSMR) 38 Zitrusfrüchte aus konventionellem Anbau auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Die Proben wurden auf ein Wirkstoffspektrum von mehr als 300 Pflanzenschutzmitteln analysiert.
Die Rückstandshöchstmengen beziehen sich laut Gesetz auf das ganze Erzeugnis, inklusive Schale. Um die effektive Belastung des Verbrauchers - der Verbraucherin durch den Verzehr von Zitrusfrüchten besser abschätzen zu können, ist ein Vergleich zwischen ganzer Frucht inklusive Schale und dem Fruchtfleisch als verzehrbarem Anteil von Interesse.
Dazu wurden die Früchte halbiert, wobei eine Hälfte geschält und erst dann homogenisiert, die andere Hälfte hingegen zusammen mit der Schale homogenisiert wurde.
Tabelle 1: Anzahl und Herkunft der untersuchten Zitrusfrüchte
Untersuchungsergebnisse der gesamten Frucht (inklusive Schale)
Bei der Untersuchung der Gesamtfrucht konnten 19 verschiedene Wirkstoffe in quantifizierbarer Menge nachgewiesen werden. Durchschnittlich enthielten Orangen, Clementinen und Mandarinen 3,8 Wirkstoffe pro Probe. 1 Probe Grapefruit war ohne nachweisbare Rückstände.
In insgesamt 5 Proben kam es zu Höchstmengenüberschreitungen (4 Mandarinen, 1 Orange). Bei den Überschreitungen handelte es sich um die Wirkstoffe Biphenyl, Fenazaquin, Buprofezin, Etofenprox und Phosmet. Die ermittelten Konzentrationen lagen dabei zwischen 0,027 und 0,166 mg/kg.
Biphenyl, Etofenprox und Fenazaquin sind derzeit in Österreich nicht zugelassen. Die gesetzlichen Höchstwerte betragen somit 0,01 mg/kg. Für Buprofezin und Phosmet gilt ein nationaler Höchstwert von 0,01 mg/kg.
Das Wirkstoffspektrum, sowie die Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel-Rückstände in den untersuchten Zitrusfrüchten sind in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1: Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Wirkstoffe in der ganzen Frucht
Es wurden nur Werte oberhalb der Bestimmungsgrenzen herangezogen.
I = Insektizid, A = Akarizid, F = Fungizid, N = Nematizid
Am häufigsten waren Insektizide wie Chlorpyriphos und Malathion nachweisbar, sowie die Fungizide Imazalil, Thiabendazol und o-Phenylphenol.
Ergebnisse aus den Vergleichsuntersuchungen
Gesamtfrucht - verzehrbarer Anteil
Für die Vergleichsuntersuchung wurden jene 17 Proben ausgewählt, in denen nennenswerte Konzentrationen an Pflanzenschutzmittel-Rückständen bzw. Oberflächenkonservierungsmitteln in der Gesamtfrucht quantifiziert wurden.
Von diesen Proben wurde neben der Gesamtfrucht zusätzlich auch der verzehrbare Anteil (Fruchtfleisch) auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände untersucht.
Tabelle 2 zeigt die Gegenüberstellung der Ergebnisse in der ganzen Frucht inkl. Schale im Vergleich zum verzehrbaren Anteil in mg/kg und die daraus resultierenden prozentualen Verhältnisse zueinander.
Die Konzentrationen der ganzen Frucht wurden dabei jeweils als 100 % gesetzt und die ermittelten Werte im verzehrbaren Anteil dazu anteilsmäßig berechnet.
Tabelle 2: Gesamtergebnisse der Proben in der ganzen Frucht und im Fruchtfleisch
n.n.: nicht nachweisbar (Nachweisgrenze 0,01 mg/kg)
MRL: Maximum Residue Limit (gesetzlicher Höchstwert)
Wie aus Tabelle 2 hervorgeht, sind die Wirkstoff-Konzentrationen in der geschälten Frucht deutlich niedriger als in der Gesamtfrucht.
Von den nicht-systemischen Pflanzenschutzmitteln Chlorpyrifos, Dicofol, Malathion, Phosmet, Pirimiphos-methyl und Etofenprox, die nur auf der Oberfläche der Zitrusfrüchte wirken, sind die Rückstände in der geschälten Frucht nicht mehr nachweisbar.
Um einen Verderb durch Pilzbefall oder Mikroorganismen während der Transport- und Lagerzeiten zu verhindern, werden die Früchte auch nach der Ernte mit Fungiziden behandelt.
Die Wirkung der Oberflächenbehandlungsmittel richtet sich vor allem gegen Schimmelpilze. Die Behandlung erfolgt entweder in Form einer 0,1 - 2 % igen Wachslösung, welche direkt auf die Schale der Zitrusfrüchte aufgetragen wird, durch Tauchen der Früchte in eine 0,5 - 2 % ige Fungizid-Lösung oder indirekt über Imprägnierung des Einwickel-Papiers bzw. der Kartons.
o-Phenylphenol ist ebenfalls ein nicht-systemischer Wirkstoff, der allerdings ausschließlich nach der Ernte als Oberflächenbehandlungsmittel eingesetzt wird. In 5 von insgesamt 17 Proben konnte o-Phenylphenol nachgewiesen werden.
Wie Tabelle 2 bzw. die Abbildung 2 zeigen, liegt der Gehalt an o-Phenylphenol zwischen dem verzehrbaren Anteil und der ganzen Frucht zwischen 0,99 und 1,58 %, ist also relativ konstant.
Abbildung 2: Prozentuale Gegenüberstellung von o-Phenylphenol zwischen ganzer Frucht und verzehrbarem Anteil
Auch die systemisch-wirksamen Fungizide Imazalil und Thiabendazol werden als Oberflächen-behandlungsmittel nach der Ernte eingesetzt. Im Gegensatz zu o-Phenylphenol kann Imazalil und Thiabendazol zusätzlich auch in der Wachstumsphase angewendet werden.
Systemische Pflanzenschutzmittel werden von der Pflanze über die Leitungsbahnen aufgenommen und verteilen sich so im Inneren. Imazalil und Thiabendazol sind dementsprechend nicht nur in der Gesamtfrucht, sondern auch im verzehrbaren Anteil nachweisbar.
In 13 von insgesamt 17 Proben wurde Imazalil nachgewiesen. Das Verhältnis der Konzentrationen von verzehrbarem Anteil zur ganzen Frucht liegt zwischen 1,5 % bis 13,4 %. Das Säulendiagramm in Abbildung 3 zeigt die prozentualen Verhältnisse von Imazalil.
Abbildung 3: Prozentuale Gegenüberstellung von Imazalil zwischen ganzer Frucht und verzehrbarem Anteil
Abbildung 4: Prozentuale Gegenüberstellung von Thiabendazol in der ganzen Frucht zum verzehrbaren Anteil
Schlussfolgerungen:
Ungeschälte Zitrusfrüchte enthalten häufig Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Die Anzahl an Höchstwertüberschreitungen (ganzes Erzeugnis inkl. Schale) ist mit 13 % relativ hoch.
Bei den oberflächenwirksamen Pflanzenschutzmitteln (o-Phenylphenol) findet kaum ein Transfer von der Schale ins Fruchtfleisch statt. Im Gegensatz dazu sind die systemisch-wirksamen Pflanzenschutzmittel (Imazalil, Thiabendazol) auch im verzehrbaren Anteil nachweisbar.
Die gutachterliche Risikobewertung der nachgewiesenen Rückstände im verzehrbaren Anteil (Fruchtfleisch) hat jedoch ergeben, dass durch den Konsum der untersuchten Zitrusfrüchte kein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher resultiert. So wurde beispielsweise die akute Referenzdosis für Imazalil im verzehrbaren Anteil maximal bis zu 26 % ausgeschöpft (1).
Oberflächenbehandlungsmittel wie o-Phenylphenol, Imazalil und Thiabendazol sind hauptsächlich auf der Schale enthalten. Die Schale von oberflächenbehandelten Zitrusfrüchten ist daher zum Verzehr nicht geeignet. Geschälte Orangen können hingegen bedenkenlos konsumiert werden.
1) Berechnung basiert auf den neuen deutschen Verzehrsdaten
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Institut: LMS Pflanzliche LM
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