Kontrolle von Honig, Kernobst und Fruchtsaft auf Streptomycinrückstände

Gesetzliche Rückstandsregelungen
Bei Anwendung von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel ist durch die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ab 1. September 2008 für Honig und Kernobst ein Rückstandshöchstgehalt von 10 µg/kg festgelegt.
Da Streptomycin in erster Linie als Tierarzneimittel angewendet wird, sind die Bestimmungen der Verordnung (EWG) 2377/90 für Rückstände in Honig ebenfalls von Bedeutung. Da in der genannten Verordnung für Honig keine Höchstwerte festgelegt sind
Untersuchungsstrategien
Für die Bestimmung von Streptomycinrückständen können grundsätzlich zwei verschiedene Vorgehensweisen gewählt werden:
- Anwendung einer 2-stufigen Vorgehensweise, bestehend aus Screening- und Bestätigungsuntersuchung.
In diesem Fall müssen alle nicht negativen Screeningergebnisse bei amtlichen Proben mittels einer Bestätigungsuntersuchung verifiziert werden, oder - Anwendung einer Untersuchungsmethode, die eine direkte Identifizierung und Quantifizierung erlaubt.

• große Anzahl von Proben
• in möglichst kurzer Zeit
• auf mögliche positive Ergebnisse sichten
(<5% falsch negativ)
• Informationen über die chemische Struktur
des Analyten
• Vorhandensein einer Substanz mit hoher
Sicherheit bestätigen
• falsch positive Ergebnisse vermeiden (<5%)
Die Anwendung von Screeningmethoden ist aus zeitlichen und kostenrelevanten Gründen sinnvoll, wenn viele Proben kontrolliert werden sollen und/oder der zu erwartende Anteil an positiven Proben nicht zu hoch ist.
Der cut off-Messwert der Screeningmethode muss so festgelegt werden, dass zumindest der gesetzliche Rückstandshöchstwert von 10 µg/kg mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 95% erfasst wird.
Da der Nachweisvermögen der Sctreeningtests (ELISA und CHARM II) weit unter dem gesetzlichen Höchstwert liegt, ist es möglich auch geringere Gehalte an Streptomycin aufzuspuhren. In diesem Fall ist es notwendig, den cut off -Meßwert entsprechend dem vom Auftraggeber bekundeten "level of interest" festzulegen.
Zu beachten ist, dass in allen Fällen, in Abhängigkeit von der Messwertstreuung des Verfahrens, ein gewisser Anteil an falsch positiven Ergebnissen zu erwarten ist, die mit der nachfolgenden Konfirmationsmethode nicht bestätigt werden.
AGES
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