ERSTELLT: 20.09.2010

Pflanzenschutzmittel-Rückstände in/auf Obst

Grenzwerte für Pestizide werden ermittelt, um sicherzustellen, dass keine gesundheitliche Gefährdung für den Menschen auftreten kann. Spezielle Berücksichtigung finden dabei in der Risikobewertung sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Kleinkinder oder ältere Menschen. Dabei wird im Rahmen der EU-weiten Festsetzung von Rückstands-Höchstmengen das von der EFSA entwickelte Modell zur Bewertung eines möglichen Risikos für den Konsumenten aus der chronischen und der akuten Exposition angewandt.
 
In der Risikobewertung sind eine Reihe von Sicherheitsmargen eingebaut: so ist bei der Ableitung von toxikologischen Endpunkten ein Sicherheitsfaktor von mindestens 100 inkludiert. Das heißt die Schwelle, ab der ein toxikologischer Effekt für Mensch oder Tier zu erwarten ist, wird noch um den Faktor 100 reduziert. Bei der Berechnung der akuten Aufnahmemengen von Pflanzenschutzmittelrückständen wird zusätzlich noch ein Variabilitätsfaktor, beispielsweise 7 bei Äpfeln, Birnen zur Bewertung eines möglichen Risikos einbezogen.

Die Ableitung der Höchstmenge selbst erfolgt ausgehend von den in Versuchen am Feld und im Glashaus gefundenen Rückstandswerten. Unter Berücksichtigung aller Sicherheitsfaktoren in der Risikobewertung ergibt sich ein „Pufferfaktor“ letztlich von ungefähr 1.000. Dies bedeutet, dass selbst bei der Aufnahme von Lebens- und Futtermitteln in Extremfällen normalerweise nicht mit einer gesundheitlichen Gefährdung zu rechnen ist.

Zur Frage der gesundheitlichen Bewertung von Mehrfachrückständen ist festzuhalten, dass tierexperimentelle Studien mit Mischungen verschiedener chemischer Stoffe bisher gezeigt haben, dass toxische Effekte durch Kombinationswirkungen erst bei Dosierungen in Bereichen nachweisbar sind, die weit über den Mengen liegen, die in/an Ernteprodukten auftreten. Es ist demnach nicht mit toxischen Effekten durch additive oder synergistische Wirkungen zu rechnen. In der Regel werden Höchstgehalte deshalb bislang für Einzelstoffe und nicht für Stoffgruppen abgeleitet.

Wenn die zulässigen Höchstgehalte für die einzelnen Wirkstoffe nicht überschritten werden, ist es praktisch ausgeschlossen, dass additive oder synergistische Wirkungen von Pflanzenschutzmittel-rückständen in Lebensmitteln zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Verbraucher führen.

Stellungnahme zu Schulobst und Pestiziden

Bezugnehmend auf die von Global 2000 erhobenen Rückstandsgehalte von diversen Pestiziden auf Schulobst erfolgte seitens der AGES vom Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und –zulassung in Ergänzung und Abstimmung mit den Bereichen Lebensmitteluntersuchung (LMU) sowie Daten, Statistik, Risikobewertung (DSR) folgende Darstellung:

  • Die vorliegenden Proben entsprechen alle den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 idgF. Die im Untersuchungsbericht von Global 2000 festgestellten Rückstände in/an Schulobst (Boscalid, Captan, Chlorpropham, Chlorpyrifos, Pirimicarb, Pyrimethanil, Pyraclostrobin, Trifloxystrobin) stellen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik kein Risiko für den/die Konsumenten/-in dar. Bis auf die Apfelprobe, mit dem in Äpfel unerlaubten Wirkstoff Chlorpropham, wurden die einzelnen gesetzlichen Höchstwerte zwischen 0,2 % und maximal 17 % ausgelastet.
  • Der ermittelte Chlorpropham-Gehalt von durchschnittlich 0,051 mg/kg Äpfel liegt über dem zulässigen Rückstandshöchstgehalt von 0,050. Für die Bewertung des Befundes wird eine aus Laborvergleichsunter-suchungen abgeleitete Messunsicherheit von 50 % berücksichtigt und vom Untersuchungsergebnis abgezogen. Daraus ergibt sich im vorliegenden Fall eine untere Grenze des Streubereiches von 0,026 mg/kg Chlorpropham. Unter Berücksichtigung der analytischen Schwankungsbreite ist der Rückstandshöchstgehalt für Chlorpropham noch nicht überschritten.
  • Der Wirkstoff Chlorpropham ist in Österreich in der fraglichen Kultur (Äpfel) nicht zugelassen; weiters ist eine Anwendung des Wirkstoffes in Kernobst aus der Sicht des Pflanzenschutzes nicht sinnvoll. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei den bisherigen Untersuchungen der AGES seit 2002 bis zum jetzigen Datum kein Chlorpropham in/auf Äpfeln bestimmt werden konnte.
  • Eine Beurteilungsgrundlage für Mehrfachrückstände gibt es derzeit nicht. Grundsätzlich ist es jedoch aus wissenschaftlicher Sicht erforderlich, Konzepte für eine zielgerichtete Prüf- und Bewertungsstrategie zu entwickeln, die die toxikologischen Eigenschaften der zu erwartenden Kombinationen der Wirkstoffe berücksichtigt. Das geschieht derzeit auf europäischer Ebene durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sie evaluiert die vorliegenden konzeptionellen Ansätze mit dem Ziel, der Bewertung des kumulativen Risikos von Rückständen aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf europäischer Ebene ein einheitliches Konzept zugrunde zu legen.
  • Ergänzend sei noch erwähnt, dass die Herkunft der Äpfel dem der AGES übermittelten Prüfbericht bzw. dem angeschlossenen Probenbegleitschreiben und den Fotos nicht zu entnehmen ist. Es kann nicht ausgeschlossen, dass diese aus einem Drittstaat stammen.

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