ERSTELLT: 06.05.2010

Bewertung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Lebensmitteln

Gesetzliche Regelung

Vor ihrer Anwendung müssen Pflanzenschutzmittel zugelassen werden. In Österreich ist dafür das Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung der AGES Wien zuständig.

Für die angewandten Wirkstoffe werden in den Lebensmitteln Höchstmengen festgelegt, die die Verbraucher/-innen schützen sollen. Dabei gilt das ALARA-Prinzip (As Low AS Reasonably Achievable): So wenig wie möglich, nicht mehr als toxikologisch vertretbar.

Die Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln sind seit 01.09.2008 EU-weit harmonisiert und in der VO 396/2005 geregelt. Die Höchstmengen der einzelnen Pflanzenschutzmittel-Rückstände in den unterschiedlichen Kulturen sind in einer Datenbank zusammengefasst und stehen unter folgendem Link zur Verfügung: http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/index.cfm. Die festgesetzten Höchstmengen können bei verschiedenen Lebensmitteln unterschiedlich hoch sein.

Wie wird in Österreich geprüft?

In den Kompetenzzentren der AGES in Innsbruck (pflanzliche Lebensmittel) und Wien (tierische Lebensmittel) werden die Lebensmittel auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände untersucht.

Eine Überschreitung des Höchstwertes stellt nicht automatisch ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher/-innen dar.

Im Rahmen der Begutachtung wird bei Höchstmengen-Überschreitungen zusätzlich geprüft (toxikologische Bewertung), ob beim Verzehr dieses Lebensmittels ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher/-innen besteht.

Nur wenn toxikologische Werte wie ADI (Acceptable Daily Intake = die duldbare tägliche Aufnahmemenge) oder ARfD (Akute Referenzdosis) überschritten werden, wird das Lebensmittel als „für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ oder als „gesundheitsschädlich“ beurteilt. Im letzteren Fall erfolgt eine Meldung an die Lebensmittelaufsicht, das Gesundheitsministerium und an das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed). Die Anzahl von Proben, die in Österreich als „gesundheitsschädlich“ beurteilt werden, liegt unter 1 %.

Wie sieht die Rückstandssituation in Österreich aus?

Obst- und Gemüsearten enthalten unterschiedliche Mengen an Rückständen. Die meisten Pflanzenschutzmittel werden auf Beerenobst und Steinobst nachgewiesen. Beim Gemüse ist Kopfsalat Spitzenreiter. In Paprika und Tomaten werden, im Gegensatz zu früheren Jahren, zunehmend weniger Pflanzenschutzmittel-Rückstände gefunden, obwohl die Anzahl der gesuchten Wirkstoffe ständig erweitert wird und die Nachweisempfindlichkeit der instrumentellen Geräte verbessert wurde.

Wie die Grafik anhand einiger ausgewählter Beispiele (Erdbeeren, Salat, Trauben, Paprika) zeigt, ist seit 2008 die Anzahl an Höchstmengen-Überschreitungen in Österreich stark gesunken. Die Gründe dafür sind vielfältig:

Fazit:

Der gesundheitliche Nutzen des Konsums von frischem Obst und Gemüse überwiegt bei weitem die Nachteile einer möglichen Belastung mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen.

Sonja Masselter

Institut: LMS Pflanzliche LM
Ort: 6020, Technikerstrasse 70
Dienstort: Innsbruck

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